Nutzungsänderung von Reihenhaus zu Reihenhaus als Ferienwohnung, Im Venetianerwinkel 36k, Fl.Nr. 943/6, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.11.2019 ö beschliessend 1.4.3

Sachverhalt

Herr Linder stellt die Nutzungsänderung von Reihenhaus zu Reihenhaus als Ferienwohnung vor.

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und wird demnach dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet. Das Wohngebiet wird als reines Wohngebiet eingestuft, indem kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes nur ausnahmsweise zulässig sind.

Laut den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu wäre das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarn zu tragen gekommen, wenn die Nachbarn den Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung nicht unterzeichnet hätten.

Ursula Lax teilt dem Gremium mit, dass jeder weiß wie schwer es ist ein Haus nur für 1-3 Jahre fest zu vermieten. Im schlimmsten Fall muss trotz Kündigung wegen Eigenbedarf geklagt werden und dies kann Jahre dauern.

Der Vorsitzende verliest kurz den Brief, den die Eigentümer verfasst haben.

Jürgen Doser berichtet, dass das Wohngebiet im Venetianerwinkel für Einheimische gedacht war, die zu erschwinglichen Preisen ein Haus erwerben konnten.

Einige Mitglieder äußern sich, dass in den Verträgen nachgeschaut werden solle, was genau festgehalten wurde damals und bis dahin der Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird.

 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Antrag zurückzustellen und in der Dezembersitzung nochmals zu behandeln wenn Klärung besteht, was im Notarvertrag / Grundbuch festgehalten wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.06.2021 09:25 Uhr