Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Nähe Zwölferkopfweg, Fl.Nrn. 330/6 und 330/8, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.11.2019 ö beschliessend 1.4.4

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung erläutert Herr Linder den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.

Das Gelände ist bisher unbebaut, daher ist die Erschließung wie immer die Hauptvoraussetzung.

Weiter ist die Frage zu klären ob es sich um einen Außenbereich nach § 35 BauGB handelt, oder um einen Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Jahre 2015 wurde es durch das Landratsamt Ostallgäu als Außenbereich deklariert. Diese Bewertung wird dann nochmal durch das Landratsamt Ostallgäu geprüft.

Nach Ansicht der Bauverwaltung liegt das Grundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist somit nach § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen.

Die Gestaltung des Gebäudes ist vertretbar und fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Das Erdgeschoß liegt teilweise in einer Fläche, die im Bebauungsplan als Grünfläche dargestellt ist. Die Befreiung wird beantragt und begründet und liegt dem Gremium zur Abstimmung vor.

Der Stellplatznachweis ist ausreichend. Die Zufahrt verläuft über das Grundstück des Nachbars, was durch eine Dienstbarkeit für ein Geh- und Fahrtrecht nachzuweisen ist. Weiter verläuft aktuell die Hauptwasserleitung der Stadtwerke Füssen durch das Grundstück. Die Verlegung des Wasserrohrs ist durch einen Vertrag abzusichern. Die Familie sicherte außerdem schriftlich zu, einen Teil der Kosten für die Verlegung des Wasserrohrs zu tragen.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag wie vorgestellt zugestimmt werden.

Der Vorsitzende ergänzt noch, dass die erforderlichen Dienstbarkeiten nächste Woche eingehen sollen und auch schon Kontakt mit den Stadtwerken Füssen besteht.

Ursula Lax berichtet, dass man beim Ortstermin deutlich gesehen hat, dass es eindeutig eine Baulücke ist und es sich gut in die nähere Umgebung einfügt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, samt beantragten Befreiungen. Die Weiterleitung des Bauantrages kann erfolgen, sobald die notwendigen Dienstbarkeiten eingereicht wurden und der Vertrag geschlossen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:25 Uhr