Einfacher Bebauungsplan W71 - von-Freyberg-Straße; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung , Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.11.2019 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Sachverhalt:
Herr Linder trägt den einfachen Bebauungsplan W 71 –von-Freyberg-Straße vor. (Ausfertigung erhielt jeder Stadtrat vorab mit der Sitzungseinladung).

I.1 Landratsamt Ostallgäu, Untere Bodenschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom 16.09.2019

Stellungnahme:
(Informationen und Empfehlungen)

Altlasten:
„Der vorliegende Bebauungsplan für das Gebiet "Von-Freyberg-Straße" wurde in Bezug auf Altlasten und Altablagerungen überprüft. Nach den bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen befinden sich im Geltungsbereich des Planes keine altlastverdächtigen Ablagerungen.“

Schutzgut Boden:
„Die Versiegelung des Bodens ist gering zu halten. Schadstoffbelasteter Boden und Aushub, der bei Bauarbeiten anfällt, ist entsprechend der abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hierüber sind Nachweise zu führen und dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen.“

Abwägung:
Die Hinweise zu Altlasten werden in die Begründung übernommen. Der Hinweis zum Bonden ist bereits Bestandteil der Begründung.

Beschluss 1:
Die Hinweise zu Altlasten werden in die Begründung übernommen. Der Hinweis zum Bonden ist bereits Bestandteil der Begründung.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



I.2 Landratsamt Ostallgäu, Untere Immissionsschutzbehörde, Marktoberdorf, mit Schreiben vom 22.08.2019

Stellungnahme:
(Rechtsgrundlagen) § 50 BlmSchG (Informationen und Empfehlungen)

Empfehlung:
„Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die bisherigen Wohnhäuser und Garagen zu einer "Riegelbebauung", die die Verkehrsgeräusche der von Freyberg Straße teilweise abschirmt, zusammengeführt. Um die Außenwohnbereiche südlich des Geltungsbereiches noch besser vor den Geräuscheinwirkungen der von Freyberg Straße zu schützen, sollte die "Riegelbebauung" auf dem Grundstück mit der Flurnummer 772/4 weiter fortgeführt werden.“

Abwägung:
Eine Riegelbebauung ist weiterhin möglich. Die Empfehlung wird als Hinweis in die Begründung übernommen.

Beschluss 2:
Eine Riegelbebauung ist weiterhin möglich. Die Empfehlung wird als Hinweis in die Begründung übernommen.
Abstimmungsergebnis 13 : 0



I.3 Schwaben Netz, Augsburg, mit Schreiben vom 20.08.2019

Stellungnahme:
„in Beantwortung Ihres oben genannten Schreibens weisen wir darauf hin, dass die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan erheben wir keinen Einwand. Um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverlauf dürfen wir ebenso bitten, wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich.“

Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Erfordernis für eine Änderung.

Beschluss 3:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es ergibt sich keine Erfordernis für eine Änderung.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


I.4 Elektrizitätswerk Reutte GmbH & Co. KG, Füssen, mit Schreiben vom 29.08.2019

Stellungnahme:
(Informationen und Empfehlungen)
„Die Elektrizitätsversorgung des Bebauungsplangebietes "von-Freyberg-Straße" (Bebauungsplan W 71 der Stadt Füssen) ist sichergestellt über unser regionales und lokales Verteilungsnetz (20 kV - und 1 kV Leitungen), sowie die 20 kV – Trafostation "von Freyberg-Straße", welche sich außerhalb des überplanten Bereiches befindet.“

Abwägung:
Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

Beschluss 4:
Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


I.5 Regierung von Schwaben Augsburg, mit Schreiben vom 20.09.2019/24-4622.8095-25/1

Stellungnahme:
„Das Sachgebiet Städtebau (SG 34) der Regierung von Schwaben gibt folgenden Hinweis:
"Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Untersuchungsraums des ISEK. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen, städtebaulichen Entwicklungskonzepts bei der Bauleitplanung insbesondere zu berücksichtigen. Im Einzelnen wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Leitlinien / Ziele·des ISEK die Verkehrssituation stadtverträglich zu gestalten ist (Parkraum / Radwege / ÖPNV / Fußwege) sowie die Barrierefreiheit zu optimieren ist. Die Einschlägigkeit der Ziele des ISEK für-den gegenständlichen Bereich nahe des Bahnhofs Füssen ist seitens der Stadt Füssen zu beurteilen.“
Abwägung:
Der Bebauungsplan wurde in Kenntnis des ISEK aufgestellt und steht diesem nicht entgegen.

Beschluss 5:
Der Bebauungsplan wurde in Kenntnis des ISEK aufgestellt und steht diesem nicht entgegen.

Martin Metzger nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis 12 : 0


I.6 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München, mit Schreiben vom 10.09.2019 / P-2019-4503-1 S2

Stellungnahme:
Bodendenkmalpflegerische Belange: „Nach aktueller Bodendenkmalkenntnis im weiteren Umfeld sind die Belange der Bodendenkmalpflege durch einen ausführlichen Hinweis auf das Verfahren beim Auffinden von Bodendenkmälern (Art. 8 BayDSchG) ausreichend berücksichtigt. Die Durchführung eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens nach Art. 7.1 BayDSchG ist nicht erforderlich. Aus Gründen der Eindeutigkeit empfehlen wir daher die ersatzlose Streichung der Formulierung: "Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist."
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege
(www.blfd.bayern.de).“

Abwägung:
Der Hinweis auf Art. 7.1 BayDschG wird entfernt.

Beschluss 6:
Der Hinweis auf Art. 7.1 BayDschG wird entfernt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

II. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 28.08.2019 bis 04.10.2019.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen.

III. Satzungsbeschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan W 71 – von-Freyberg- Straße bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 05.11.2019, als Satzung.

Beschluss 7:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan W 71 – von-Freyberg- Straße bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 05.11.2019, als Satzung.

Anna Derday empfiehlt, wenn in Zukunft neue Bebauungspläne aufgestellt werden den Gebietscharakter reines Wohngebiet oder allgemeines Wohngebiet festzulegen, sodass künftig geregelt ist, dass Ferienwohnungen nicht gestattet sind.
 

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:25 Uhr