Nutzungsänderung von festvermieteten Wohnraum in Ferienwohnungen 1. Stock, 2. Stock, 3. Stock, 4. Stock, Brunnengasse 21, Fl.Nr. 137/2 Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet von dem eingegangenen Bauantrag zur Nutzungsänderung. Die Lage der Wohnung befindet sich in der Altstadt. Aufgrund der Lage im Mischgebiet nach § 34 BauGB ist die Nutzung als Ferienwohnungen zulässig. Ein nachzuweisender Stellplatzmehrbedarf besteht nicht. Eine bedarfsweise alternative Nutzung wie im Begleitschreiben (dauergenutzte Wohnung oder Ferienwohnung) im Antrag ausgeführt ist nach Auskunft des Landratsamtes nicht möglich. Die Nutzungsänderung im 4. Stock wurde von der Bauherrin im Antrag gestrichen; hierfür soll noch eine eigene Beantragung erfolgen.
Nach kurzer Diskussion über die Zulässigkeit über eine Ferienwohnung in dieser Lage (Fr. Dr. Derday sieht Problematik für anreisende Gäste mit PKW) wird das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der eindeutigen Rechtslage (Mischgebiet) erteilt.
Dr. Christoph Böhm möchte wissen ob für die Nutzung des 4. Stocks als Wohnung ein Bauantrag gestellt wurde und diese genehmigt ist. Dies wird von der Verwaltung geprüft

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Für die geänderte Nutzung im 4. Stock ist ein eigener Bauantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 01.06.2021 09:48 Uhr