Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hutlerbergweg, Fl.Nr. 3144, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschliessend 1.3.5

Sachverhalt

Das Grundstück liegt wie der gesamte Stadtteil im Landschaftsschutzgebiet. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen und bedarf der Änderung. Entsprechende Vorschläge wurden dem LRA bereits vor geraumer Zeit zugeleitet. Wohl aufgrund des damit verbundenen Aufwands wurde bisher keine Änderung eingeleitet.
Der westliche Teil des Grundstücks liegt zudem im HQ 100-Bereich.
Die vorgelegte Planung fügt sich nach § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein. Bei dem Baugrundstück handelt es sich aber um ein Hinterliegergrundstück. Das zur Erschließung notwendige Grundstück Fl.Nr. 3144/11 steht zusätzlich im Eigentum anderer Personen. Das Vorliegen eines im Grundbuch eingetragenen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechts mit beschränkt persönlicher Dienstbarkeit für den Freistaat Bayern wurde bisher nicht nachgewiesen. Mit dem Antragsteller wurde diese Notwendigkeit bei im Vorfeld geführten Gesprächen jedoch erörtert. Mithin ist die Erschließung zwar technisch lösbar, jedoch rechtlich nicht gesichert.
Dem Bauherren wird geraten sich den rechtlichen Nachweis zu besorgen um die Sicherung zu gewährleisten.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung des Einvernehmens wird in Aussicht gestellt, soweit die rechtliche Sicherung der Erschließung durch Eintragung eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechts mit beschränkt persönlicher Dienstbarkeit für den Freistaat Bayern im Grundbuch nachgewiesen wird. Eine erneute Vorlage im Ausschuss ist dann nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:48 Uhr