Nutzungsänderung Wohnung zu Ferienwohnung, Edelweißstraße 19, Fl.Nr. 452/1, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschliessend 1.3.6

Sachverhalt

In den Bebauungsplan Pitzfeld West wurde das zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Anwesen einbezogen. Der gesamte Geltungsbereich wurde als reines Wohngebiet festgesetzt und nur Wohngebäude zugelassen. Die nach der BauNVO sonst als Ausnahme möglichen anderen Nutzungen wurden als ausdrücklich unzulässig eingestuft. Die Eigentümerin macht geltend, dass die Ferienwohnungsnutzung schon vorher bestanden hatte. Eine heute notwendige Genehmigung ist aber nach dem Bebauungsplan mittlerweile ausdrücklich nicht mehr möglich. Eine Befreiung kann wegen des Widerspruchs zu den Grundzügen der Planung nicht erteilt werden. Bereits in einem anderen Fall im Stadtgebiet von Füssen wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die fortschreitende Einrichtung von Ferienwohnungen den grundsätzlichen städtebaulichen Entwicklungszielen widerspricht, da sie zu einer Verdrängung der dauergenutzten Wohnungen und zu einer Verschärfung der Preissituation auf dem Wohnungsmarkt führt.
Jedenfalls in reinen Wohngebieten soll dieser Gebietscharakter erhalten bleiben. In einem anderen Fall wurde auch aus dahingehenden Konsequenzgründen Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter Ersetzung des Einvernehmens erhoben.
In zumindest einem anderen Fall in diesem Baugebiet wurde seitens des Landratsamtes bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Ferienwohnungsnutzung nicht zulässig und eine Einstellung der bereits betriebenen Nutzung unumgänglich ist.
Der Ausschuss diskutiert kurz über  das Anliegen und die Tatsache, dass die Lage des Wohnhauses in diesem Bebauungsplan rechtlich keine andere Möglichkeit zulässt als das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zu einer Befreiung vom Bebauungsplan nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:48 Uhr