Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport, Pilgerschrofenweg, Fl.Nr. 1651, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschliessend 1.3.7

Sachverhalt

Um die rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung zu schaffen findet derzeit das Verfahren zur Änderung der Außenbereichssatzung statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Zur Einpassung der konkreten Situierung auf dem Grundstück erfolgt die Anpassung der Baugrenze gegenüber der bisherigen Fassung in der Planzeichnung der Satzung. Eine Einzelfallentscheidung ist notwendig hinsichtlich der Dachform beim Carport, der ein Flachdach erhalten soll. Begründet wird dies mit der im Außenbereich gebotenen Reduzierung der sich sonst ergebenden Baumasse und der geplanten extensiven Begrünung. Im Bereich des südseitigen Vorbaus befindet sich eine kleine Dachterrasse über dem EG, was ebenfalls vertretbar erscheint. Armin Angeringer erläutert dies an den eingereichten Planskizzen. Die Dacheindeckung soll wegen der südseitig fast vollständigen Belegung mit einer PV-Anlage (Photovoltaikanlage) mit anthrazitfarbenen statt roten Ziegeln erfolgen. Armin Angeringer berichtet, dass in Weißensee Oberried eine solche abweichende Lösung ebenfalls bereits unlängst zugelassen wurde.

Im Augenblick noch ausstehend ist die gesicherte Erschließung in folgenden Punkten:

  1. Zufahrt
    Die als Zufahrt genutzte Fläche Flnr. 1654 weist derzeit noch keine Widmung auf. Dies ist noch zu vollziehen (Eigentum Stadt Füssen).

  2. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
    Siehe Stellungnahme Stadtwerke Füssen im Bauleitplanverfahren, siehe Anlage.

  3. Löschwasser
    Hier befindet sich die Entwicklung einer technischen Lösung (z. B. öffentlicher Löschwassertank mit mind. 48 cbm) noch in der Erarbeitung. Dies steht aktuell auch der abschließenden Behandlung der Satzungsänderung noch entgegen.

Beschluss

Der Ausschuss erteilt das Einvernehmen zu der abweichenden Dachform und –eindeckung. Eine Einvernehmenserteilung zu dem Vorhaben insgesamt ist derzeit im Hinblick auf die noch offenen Punkte bei der Erschließung nicht möglich. Dem Bauherrn wird empfohlen, den Antrag vorläufig zurückzuziehen und ihn nach Klärung wieder einzureichen. Eine Behandlung dieser Fragen kann voraussichtlich im Rahmen der Änderung der Außenbereichssatzung erfolgen, so dass für den Bauantrag bei Lösung dieser Punkte keine erneute Vorlage im Ausschuss mehr erforderlich ist, sondern der Antrag dann mit Einvernehmen durch die Verwaltung dem Landratsamt Ostallgäu zugeleitet werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:48 Uhr