Tektur Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (Antrag auf isolierte Abweichung) Weidachstraße 15, Fl.Nr. 3076, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschliessend 1.3.9

Sachverhalt

Bei der Prüfung der Bauantragsunterlagen ist aktuell aufgefallen, dass die tatsächliche Bauausführung der TG-Rampeneinhausung weder der erteilten Baugenehmigung noch den eingereichten Plänen entspricht. In den Plänen ist der vorgeschriebene Abstand von 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg) eingehalten. Nach vorliegenden Fotos wurde die Rampeneinhausung bis direkt an den Gehweg gebaut. Dies fügt sich weder nach § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein, noch entspricht es der Stellplatzsatzung.  

Insoweit ist auch die Beschreibung im Antrag falsch, wonach sich „außer der Anschlusshöhe […] keine anderen Änderungen zu den genehmigten Planunterlagen ergeben.“

Die Ausführung beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, weil ein ausfahrendes Fahrzeug keine ausreichende Sicht auf den Gehweg hat. Insbesondere von Bedeutung ist dies im Hinblick auf Kinder, die beim Radfahren den Gehweg zu benützen haben. Aus diesem Grund wird keine Möglichkeit gesehen, diese Ausführung zu befürworten; ein teilweiser Rückbau bis auf den Mindestabstand von 3 m ist zu fordern.
Die Verwaltung wird diesbezüglich das Gespräch mit dem Bauherrn suchen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen (nur) zu einer Planung wie im Antrag dargestellt zu erteilen. Zu der tatsächlichen Ausführung der TG-Rampeneinhausung wird das Einvernehmen aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen nicht erteilt; ein teilweiser Rückbau bis auf den Mindestabstand von 3 m zur Straßengrundstücksgrenze ist vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:48 Uhr