Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 13- Uferstraße Nord; Sachstandsbericht und weiteres Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet, dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom Montag, 20.02.2017 bis Montag, 20.03.2017 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus lag und dort während der Öffnungszeiten wie auch auf der Homepage unter https://www.stadt-fuessen.de/4932.html eingesehen werden konnte. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ein Ausschnitt mit den Belangen verschiedener Einrichtungen und Nachbarn wurde mit der Einladung versendet. Weiterhin berichtet Armin Angeringer, dass der Entwurf der Abwägung und des Bebauungsplanes der Anwaltskanzlei Döring Spieß (München) zur Prüfung zugeleitet wurde. Am 07.11.2019 fand ein gemeinsamer Besprechungstermin statt. Ergebnis:

  • Die Begründung wird in weiterer inhaltlicher Abstimmung mit der Anwaltskanzlei in Teilbereichen ergänzt.

  • Herr RA Dr. Spieß empfiehlt, den Bebauungsplan für das große Gebiet in drei selbständige Bebauungspläne aufzuteilen (Hopfen a. S. Nr. 13 a, b und c).

  • Des Weiteren wird empfohlen, die Regelungen zur Baugestaltung aus dem Bebauungsplan herauszunehmen und in einer eigenständigen Baugestaltungssatzung festzusetzen. Diese Satzung kann vom Stadtrat unmittelbar beschlossen und in Kraft gesetzt werden.

Diese Veränderungen befinden sich in der Vorbereitung und sollen mit der zu ergänzenden Abwägung in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden. Aufgrund der Änderungen sind die neuen Bebauungsplanentwürfe erneut auszulegen; die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls erneut zu beteiligen. Hierzu wird Herr Kahle am 17.12.2019 im Stadtrat Stellung nehmen und die bisherigen Planungen vorstellen.
Es soll auf jeden Fall eine Stellungnahme, wenn nicht sogar die persönliche Darstellung durch Rechtsanwalt Spiess bis zur Stadtratssitzung am 17.12. 2019 ersucht werden. Der Tagesordnungspunkt wird dann im nicht öffentlichen Teil besprochen.
Vorschlag der Verwaltung wäre es, dass die Planungsgemeinschaft Wolfgang Kahle / Magnus Peresson beauftragt wird, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Spieß und der Verwaltung, die Abwägung und Begründung zu ergänzen und die Aufteilung in drei selbständige Bebauungspläne vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die gestalterischen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, um dies in Form einer Baugestaltungssatzung für den Bereich Uferstraße zu regeln. Beides ist umgehend dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen

Datenstand vom 01.06.2021 09:48 Uhr