Verkehrssituation Am Riesenanger - Halteverbotsregelung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verkehrsausschusses, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verkehrsausschuss Sitzung des Verkehrsausschusses 10.09.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bereits seit längerer Zeit sieht sich die örtliche Verkehrsbehörde der Stadt Füssen immer wieder mit offensichtlichen Nachbarstreitigkeiten Am Riesenanger konfrontiert. Auf das beiliegende Schreiben dazu wird verwiesen.

Eine Zeitlang unerlaubt am Straßenrand (Grünstreifen) gelagerte Dachplatten (ca. max. ½ m²) wurden nach Aufforderung durch die Stadt Füssen vom Nachbarn daraufhin unverzüglich entfernt.

Gegen einen am Gartenzaun befestigten Basketballkorb, welcher leicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, wurde nach interner Rücksprache seitens der Stadt Füssen nicht vorgegangen, da sich die Stadt nicht dem Vorwurf „kinderfeindlich zu sein“ aussetzen wollte.

Die seit einiger Zeit stehende Leitbake Am Riesenanger wurde vom Bauhof aufgrund einer Absenkung in der Fahrbahn zur Verkehrssicherung aufgestellt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich in der ersten Septemberwoche erfolgen, danach wird die Leitbake selbstverständlich wieder entfernt.

Die Haltverbote im Wendebereich sind von privat angebracht worden.

Eine, im Rahmen des genannten Ortstermins am 05.04.19 angedachte Markierung des Straßenverlauf der öffentlichen Straße Am Riesenanger erfolgte bisher nicht, kann aber - sofern der Verkehrsausschuss dies für sinnvoll bzw. notwendig hält - erfolgen. Auf mögliche Bezugsfälle im Stadtgebiet sei jedoch an dieser Stelle hingewiesen.

Lt. Schreiben liegt das Hauptproblem immer wieder an parkenden Fahrzeugen Am Riesenanger, welche seitens der städt. Verkehrsüberwachung jedoch bisher so gut wie nicht festgestellt werden konnten.

Die auf der Nordseite Am Riesenanger aufgestellten Haltverbote wurden angebracht, da eine private Zufahrt von der Kemptener Straße zum Riesenanger gebaut wurde und Fahrzeuge, welche diese Verbindung nutzten, die für diesen Bereich Kobelstraße/Am Riesenanger geltende eingeschränkte Haltverbotszone (Anordnung Nr. 272 vom 01.12.1993) am Beginn Einmündung Kemptener-/Kobelstraße nicht registrierten.

Die Haltverbote in der Straße Am Riesenanger sind somit entbehrlich, da o.g. Anordnung beide Straßen Kobelstraße und Am Riesenanger umfasst. Deshalb ist die Entfernung der drei, auf der Nordseite Am Riesenanger aufgestellten Haltverbote konsequent, um eine klare und dem genannten Beschluss entsprechende Regelung auszuweisen.

Letztlich können Parkverstöße durch verstärkte Kontrollen der Verkehrsüberwachung geahndet werden.

Herr Schweinberg liest das neueste Schreiben, verfasst von Herrn Hartl dem Gremium vor. (Beigefügt als Anlage)

Der Vorsitzende erörtert, dass angedacht ist eine durchgezogene Linie anzubringen, sodass besser erkennbar wird bis wohin das private Grundstück geht und ab wo die öffentliche Straße beginnt.

Mehrere Verkehrsausschussmitglieder regen an, die übergangsmäßig angebrachten Haltverbotsschilder beizubehalten. Weiter ist es absolut notwendig die Markierung anzubringen und somit die öffentliche Straße erkennbar zu machen.
Zusätzlich sollte der betroffene Eigentümer auf seinem privaten Grundstück noch ein Schild anbringen „Privatgrundstück, abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“.

Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Datenstand vom 30.10.2019 18:33 Uhr