Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva        Jahresüberschuss


Bilanzsumme zum 31.12.2018        17.218.651,85 €        9.059,00 €



Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.



Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2018        7.283.025,59 €        66.596,39 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2018        8.050.028,43 €        - 83.943,86 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2018         4.188.591,31 €        26.406,47 €



Der Jahresüberschuss 2018 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von 9.059,00 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige.
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung


Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.283.025,59 € ab.
Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 135.500 € niedriger aus als geplant. Die Gebührennachkalkulation ergab eine Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von – 221.660 €. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 202.100 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 66.596,39 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 69.200 € über dem geplanten Ansatz von 1.584.000 €. Der Wasserverbrauch im Jahr 2018 mit 1.142.041 m³ ist mit einem Anstieg von 17.428 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der ermittelten Gebührenüberdeckung nach KAG im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 221.660 €. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 110.000 €.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 62.500 €. Der Planansatz von 50.000 € konnte auf Grund von höheren aktivierten Eigenleistungen überschritten werden.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 24.800 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.000 € musste nicht mal hälftig ausgeschöpft werden.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen wurde ein Planansatz von 392.000 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 309.000 € wurde der Mittelansatz für 2018 ebenfalls nicht voll ausgeschöpft. Bei den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, für Speicheranlagen und geplante Sanierung von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden.
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 629.100 €. Gegenüber dem Planansatz von 607.300 € ergab sich eine Steigerung von ca. 21.800 €, welche zum Großteil auf Grund der Nachzahlungen aus den rückwirkenden Höhergruppierungen (2017) zusätzlich aufgewendet werden musste.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 37.100 € unter dem Planansatz von 167.700 €. Hier konnten in allen Bereichen (Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen) Einsparungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt 35.835,15 € angefallen. Der Planansatz von 127.000 € konnte bei weitem unterschritten werden. Dies liegt an den ursprünglich geplanten Zinsaufwendungen aus den laufenden Derivategeschäften, welche jedoch nach Rücksprache mit dem BKPV in der Bilanz zu verbuchen sind und keine Auswirkung auf die GuV haben.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 164.565,73 €
Jahresüberschuss / Verwendung 2018        +  66.596,39 €

Verlustvortrag        -  97.969,34 €

Der Jahresüberschuss 2018 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 66.596,39 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.



Abwasserbeseitigung

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.050.028,43 €.
Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 344.100 € niedriger aus als geplant. Anhand der Gebührennachkalkulation war eine Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von - 425.678 € zu verbuchen. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 260.200 €.

Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
- 83.943,86 €.

Umsatzerlöse:
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.626.400 € und liegen mit rund 8.000 € über den Erlösen des Vorjahres. Die Menge der eingeleiteten Abwässer ist gegenüber dem Jahr 2017 um 22.937 m³ gestiegen.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen konnten lediglich Einnahmen in Höhe von ca. 600 € verbucht werden. Die geplanten 11.000 € im Ansatz bezogen sich ursprünglich aus verschiedenen Rückstellungen aus dem Jahr 2017 und fielen 2018 nicht an.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 1.990.400 €. Gegenüber dem Planansatz konnten Einsparungen von ca. 264.600 € erreicht werden.
Den größten Teil hiervon macht die geringere Umlage an den Abwasserzweckverband aus. Diese fiel gegenüber dem Planansatz um rund 127.500 € niedriger aus und betrug 1.662.484,09 €. Die weiteren ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetz konnten zum Teil nicht abgerufen werden, da im Abwasserbereich die wichtige Koordinationsstelle 2018 personell nicht dauerhaft besetzt war.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 327.100 € um ca. 14.900 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus dem eben genannten Punkt „vakante Stelle technischer Leiter“.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 16.200 € gegenüber dem Ansatz von 76.600 € überschritten und beinhalten hauptsächlich höhere Rechtsberatungs- und Anwaltskosten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, welche in 2018 erstmalig gebucht wurde.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 47.300 € und liegt mit 22.700 € unter dem Planansatz. Hier ist ebenfalls wie bei der Wasserversorgung der zu hohe Planansatz auf Grund der Derivate-Zinszahlungen zu nennen.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 117.995,38 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2018                -   83.943,86 €

Verlustvortrag        - 201.939,24 €


Der Jahresfehlbetrag 2018 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von - 83.943,86 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.



Parkierungsanlagen

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.188.591,31 € ab.

Bei den Investitionskosten (Vermögensplan) für die Aufzugsanlage City-Parkgarage musste, um eine möglichst zeitnahe Wiederinbetriebnahme zu gewährleisten, eine zusätzliche Mehrausgabe für die Erneuerung der Aufzugskabine i.H.v. 50.300 € getätigt werden.

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 99.400 € höher aus als geplant (WiPlan 2018 € - 70.000). Bei den Aufwendungen erfolgten Mehrausgaben in Höhe von rund 3.000 €.

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresüberschuss von 26.406,47 € aus.

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 546.900 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 78.500 € höher ausgefallen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde eine Verbindlichkeit gegenüber APCOA aus dem Jahr 2004 aufgelöst, diese besteht nicht mehr.

Die Umsätze im Einzelnen:                Umsätze                Planansatz

TG Sparkasse        151.924,29 €                150.000 €
Parkplatz an der Morisse        283.086,40 €                200.000 €
Parkplatz an der Achmühle (Apcoa)        75.880,20 €                80.000 €           
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €                36.000 €

Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (186.600 €) musste nicht voll ausgeschöpft werden und wurde mit rund 14.700 € unterschritten.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommt es auf Grund notwendiger anwaltlicher Rechts- und Beratungskosten zu höheren Ausgaben von 20.000 €.

Bei den Zinsen sind Einsparungen in Höhe von ca. 6.800 € zu verzeichnen.


Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 4.690.622,00 €        
Jahresüberschuss / Verwendung 2018        +      26.406,47 €

Verlustvortrag        - 4.664.215,53 €        


Der Jahresüberschuss 2018 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von 26.406,47 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 19.09.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung, eine angespannte Finanzlage sowie von der Rückstellungsbildung für Gebührenüberdeckung nach dem KAG geprägt.“

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2018 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2018 der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2018 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2018 der Abwasser-beseitigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Datenstand vom 25.06.2020 09:20 Uhr