Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung, Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Forggensee-Schifffahrt musste gegenüber dem Vorjahr einen schwerwiegenden und bisher einmaligen Einnahmeverlust verzeichnen. Dies beruht in erster Linie auf die weitreichende Staudammsanierung „Roßhaupten“ durch den Kraftwerkbetreiber „uniper“ am nördlichen Ende des Forggensees. Erst wenige Wochen vor dem geplanten Saisonstart (72 Tage) wurde die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen bei einer Informationsveranstaltung erstmalig über die Ergebnisse einer mehrjährigen Untersuchungsphase durch die Kraftwerksbetreiber in Kenntnis gesetzt. Erhebliche Schäden am Bodengrund und Dammkern ließen den geplanten Aufstau lange Zeit nicht zu. Für den im Anschluss der Baumaßnahme angedachten Vollaufstau des Sees (ab Anfang August) fehlten die entsprechenden Regenmengen. Eine Schifffahrt war somit im Jahr 2018 nicht möglich.  

       Aktiva/Passiva                Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2018        626.973,77 €        - 546.778,65 €

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 626.973,77 € (Vorjahr: 1.257.157,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und Erträgen von insgesamt 1.060.000 € des Wirtschaftsjahres standen nur 2.474,63 € Erlöse gegenüber. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von Gutscheinen, einer Stromsteuererstattung sowie Erträgen aus der Erstattung von Arbeitsaufwand für Werbemittelverteilung.  
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.060.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 beträgt - 549.253,28 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresfehlbetrag für das Jahr 2018 in Höhe von 546.778,65 €.

Umsatzerlöse:
Wie bereits erläutert, konnten die geplanten Ansätze sowohl bei den Schiffserlösen als auch beim Kioskbetrieb beinahe zu 100 % nicht erreicht werden.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis mit 541.641,00 € um 518.359,00 € niedriger als geplant (Planansatz 1.060.000 €).
Die Minderausgaben sind im Wesentlichen beim Materialaufwand (bezogene Waren und Leistungen) und durch Einsparungen beim Personalaufwand zu verzeichnen.
Die größten Einsparungen konnten hier bei den Energiestoffen, dem Wareneinkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie den Reparaturansätzen bei den Motorschiffen erzielt werden. Mit einvernehmlichen Lösungen bei den unterschiedlichsten Arbeitsverhältnissen (Nautisches Personal, Kassier, Servicekräfte) konnte der Personalaufwand durch den gezielten Einsatz bei den Stadtwerken sowie bei der Stadt Füssen erheblich gesenkt werden. Den sonst jährlich jeweils für die Saison eingestellten Aushilfskräften konnte kein Saisonarbeitsvertrag angeboten werden, was die Personalkosten zusätzlich entlastete.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 32.553,16 € verbucht (2017: 77.094,12 €).  
Unvermeidbare „Fixkosten“ wie z.B. Abschreibungen, Versicherungen, Brennstoffe für Heizung, Verwaltungskostenbeitrag, Werbe- und Insertionskosten blieben gegenüber dem Ansatz 2018 überwiegend konstant.  
Die Zinsbelastungen betrugen 15.120,28 € und entsprechen dem Planansatz in Höhe v. 15.100 €.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.09.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine bilanzmäßige Überschuldung; der Fortbestand des Unternehmens aus eigener Ertragskraft ist bei Normalisierung des Geschäftsbetriebs möglich.“

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend. Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Datenstand vom 25.06.2020 09:20 Uhr