Stadtwerke Füssen Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge                                                3.031.300 €
Aufwendungen                                        3.031.300 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)                             0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 481.300 € ab.


A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von 1.080.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,25 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.430.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 230.000 € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2013-2016 in Höhe von 268.100 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2020 von 3.031.300 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2019 um 93.500 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird dem tatsächlichen Ergebnis 2018 angeglichen und verringert sich gegenüber dem Planansatz in 2019 um 190.000 €. Höhere Kosten (85.000 €) sind rund um die Instandhaltungen und dringenden Sanierungen am Kanalnetz vorgesehen. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in Weißensee sein. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die Überwachung gewerblicher Einleiter mit Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters sowie einer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz.


Lfd. Nr.  6        Personalaufwand

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr höher angesetzt, da eine Ersatzeinstellung im Monteurbereich für einen aus Altersgründen ausscheidenden Mitarbeiter in 2021 notwendig wird. Zur Einarbeitung und für Arbeiten in Schächten und Kanälen ist eine zeitnahe Einstellung unumgänglich.


Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Diese steigen gegenüber dem Vorjahr um 1.800 € auf 90.700 €. Die Ansätze der Raumkosten sowie Werbe- und Reisekosten können verringert werden, dafür ergeben sich höhere Kosten hauptsächlich bei den Rechts- und Beratungskosten.


Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsenaufwendungen liegen annähernd auf dem Niveau des Vorjahres bei 40.800 €.


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 481.300 € aus.
Herstellungsbeiträge sind mit 200.000 € veranschlagt.
Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 266.900 € zur Tilgung verwendet. Die weiteren Investitionen entfallen mit 135.000 € auf die dringend notwendige Voranschreitung der Bestandsvermessungen des Kanalnetzes, um in ca. 4 – 6 Jahren einen Generalentwässerungsplan aufstellen zu können. 46.000 € sind für den allgemeinen Kanalbau angesetzt, gezielte Planungen gibt es im Kanalnetzbau in 2020 keine. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 15.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes.


C.        Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Neben der Kreditaufnahme im Jahr 2020 sind in den Folgejahren weitere Kreditaufnahmen eingeplant, da der Sanierungsstau nach und nach abgebaut werden muss.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Frau Ursula Lax erkundigt sich, ob die Dichtigkeitsmessungen vorgenommen werden müssen.
Herr Helmut Schauer erläutert, dass gemäß Wasserhaushaltsgesetzt jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Häusliche Anlage müssen alle 20 Jahre geprüft werden.
Die Stadtwerke werden in den nächsten Jahren ihre Abwasserkanäle im Stadtgebiet flächendeckend sanieren. Begonnen wurde mit dem Ortsteil Weißensee. Die Sanierung privater Kanäle ist unumgänglich.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2020 09:20 Uhr