Bereinigung des Ortsrechts der Stadt Füssen; Ermächtigung des Bürgermeisters zum redaktionellen Neuerlass verschiedener Satzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Nach den Richtlinien für die Redaktion von Vorschriften (Redaktionsrichtlinien der Bayer. Staatsregierung vom 16. Juni 2015, AllMBl S. 319) soll der Erste Bürgermeister zur Bekanntmachung der geänderten Fassung der Satzung im Amtsblatt ermächtigt werden, wenn die aktuell gültige Fassung durch Änderungen in einer oder mehreren Satzungen unübersichtlich geworden ist. Damit wird die Satzung gänzlich auf den aktuellen Stand gebracht, ohne dass sich darin inhaltlich etwas ändert. Dies vereinfacht nicht nur den Vollzug der Satzung durch die Verwaltung bzw. die damit betrauten Beschäftigten, sondern vor allem die Transparenz des Stadtrechts den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.

In der beiliegenden Anlage wurden diejenigen Satzungen erfasst, die in den letzten Jahren wiederholt (wenigstens dreimal) geändert worden sind. Darauf wird verwiesen.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dem Stadtrat in der Sitzung am 16. April 2019 empfohlen, den Bürgermeister als Leiter der Verwaltung zur redaktionellen Neubekanntmachung zu ermächtigen bzw. die Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung vorzuschlagen. Letztere leistet auch einen Beitrag zur Bereinigung des städtischen Ortsrechts.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die in der Anlage aufgeführten Satzungen der Stadt Füssen hinsichtlich der in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen zu überarbeiten und diese dann in der aktuellen Fassung redaktionell neu bekannt zu machen und damit einheitlich auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu beschließt der Stadtrat die beiliegende Satzung. Der beiliegende Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die in der Anlage aufgeführten Satzungen der Stadt Füssen hinsichtlich der in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen zu überarbeiten und diese dann in der aktuellen Fassung redaktionell neu bekannt zu machen und damit einheitlich auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu beschließt der Stadtrat die beiliegende Satzung. Der beiliegende Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2019 12:50 Uhr