Ein wichtiger Meilenstein bei Vorbereitungen und Durchführung des Wettbewerbs „Neubau einer Kindertagesstätte und eines pastoralen Begegnungszentrums im Füssener Westen“ ist die sogenannte Preisrichtervorbesprechung, in der das zukünftige Preisgericht noch einmal abschließend die Auslobung und die Aufgabenstellung gemeinsam durchspricht und gegebe-nenfalls Empfehlungen und Ergänzungsvorschläge aus Sicht der Preisrichter formuliert. Diese Vorbesprechung der Auslobung fand nun am 26.06.2019 mit den Preisrichtern statt. Hierbei wurde unter anderem der bereits im Stadtrat inhaltlich vorgestellte Auslobungstext eingehend erörtert.
In einzelnen Passagen fanden Ergänzungen oder Aktualisierungen statt, ohne dass die wesent-lichen Wettbewerbsgrundlagen hiervon betroffen sind.
In Bezug auf die Vorgaben zum ruhenden Verkehr wurde darüber hinaus die Anregung gegeben, die vorgegebenen Stellplatzzahlen nochmals zu überprüfen:
Wie bereits in der Stadtratssitzung am 26.03.2019 vorgetragen, ist grundsätzlich die Stellplatz-satzung der Stadt Füssen für die Planung zu Grunde zu legen.
Bei Ermittlung der notwendigen Stellplätze für das neue Begegnungszentrum konnte nach dem Stand der Planung bisher nur teilweise berücksichtigt werden, dass es sich bei dem neuen Zentrum um Nutzungen handelt, die schwerpunktmäßig zu unterschiedlichen Tageszeiten besucht werden. Insbesondere betrifft dies die Besucherstellplätze für die Kindertagesstätte und die der Versammlungs- und Gruppenräume der Pfarrei: Hier sind einerseits ein Sakralraum sowie ein Pfarrsaal und weitere Gruppenräume vorgesehen, die schwerpunktmäßig in der Regel ab 17.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen genutzt werden. Andererseits sind die Besucherstellplätze für die Kindertagesstätte bis auf Elternabende nur tagsüber erforderlich. Damit kann für einen Teil der Stellplätze eine Doppelnutzung angenommen werden.
Nach Satzung sollen die Besucherstellplätze oberirdisch frei zugänglich angeordnet werden. Diese nehmen bei Berechnung ohne die oben beschriebene Doppelnutzung einen erheblichen Flächenbedarf in Anspruch, der dann für die vorgesehenen Nutzungen und Freiflächen nicht mehr zur Verfügung steht.
Um hier zum einen eine funktional ausreichende und andererseits flächensparende Lösung zu ermöglichen, wird nun vorgeschlagen, weiterhin die Berechnung gemäß Stellplatzsatzung durchzuführen, aber dabei die vorgenannte Möglichkeit zur Doppelnutzung einzubeziehen:
In Bezug auf das in der Auslobung beschriebene Raumprogramm werden für Sakralraum, Pfarrsaal, Foyer mit Begegnungsflächen sowie die Gruppenräume ein Bedarf von 33 Besucherstellplätzen ermittelt. Für die Kindertagesstätte sind insgesamt 19 Besucherstellplätze erforderlich. Diese können im Sinne einer effizienten Doppelnutzung für die abendliche und feiertägliche Nutzung der Veranstaltungsräume des pastoralen Begegnungszentrums angerechnet werden. Nachzuweisen ist in jedem Fall der Ansatz mit dem größeren Bedarf.
Damit kann der voraussichtliche Stellplatzbedarf von zunächst insgesamt 62 Besucherstellplätzen auf 43 reduziert werden.