Bau einer Slipstelle am Weißensee für Rettungsboote


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 09.07.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In Füssen und Umgebung haben wir einige Seen, bei diesen auch Unglücke passieren können und auch schon passiert sind. An allen größeren Seen ist eine Slipstelle für Rettungsboote vorhanden, außer am Weißensee. Letztes Jahr sind die Rettungskräfte von Polizei, Wasserwacht und Feuerwehr zu zahlreichen Einsätzen auf dem Gewässer alarmiert worden. Bei einem Unglück auf oder im Gewässer kann jede Minute über einen erfolgreichen oder erfolglosen Ausgang entscheidend sein.

Zur Frage der Notwendigkeit für die Errichtung einer Slipstelle zum Einbringen des Mehrzweckbootes der Feuerwehr Füssen wurde auch der Kreisbrandrat um fachliche Stellungnahme gebeten:

Dieser weißt in seinem Schreiben, das als Anlage beiliegt, darauf hin, dass die Stadt Füssen gemäß Art. 1 BayFwG als kommunale Pflichtaufgabe dafür zu sorgen hat, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Hierzu zählen im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung ebenfalls Gewässer wie Flüsse und Seen.

Zu diesem Zweck, so der Kreisbrandrat weiter, wurde speziell im Hinblick auf die Hilfeleistung auf Gewässern im Jahr 1998 ein Mehrzweckboot beschafft, welches zugleich vom Freistaat Bayern bezuschusst wurde und somit dessen Notwendigkeit bestätigt wurde.

Das Mehrzweckboot kann innerhalb der 10-Minuten Hilfsfrist nach Nr. 1.2. VollzBekBayFwG im gesamten Stadtgebiet als geeignetes Einsatzmittel alarmiert werden. Die Alarmierungsbekanntmachung für den Freistaat Bayern sieht für die Alarmierungen im Brand- und Katastrophenschutz wie auch im Rettungsdienst immer das am schnellsten verfügbare und geeignete Rettungsmittel vor (Nr. 2.1.3 Satz 2 ABek). Daher wird auch im Rahmen von Wasserrettungseinsätzen immer das verfügbare Mehrzweckboot der Feuerwehr Füssen durch die ILS Allgäu mitalarmiert.

Nach Abstimmung der für die Alarmierungsplanung im Landkreis Ostallgäu zuständigen Stellen für
Rettungsdienst (ZRF Allgäu) und Feuerwehr (Landratsamt Ostallgäu) kann auch zukünftig nicht auf eine Alarmierung des leistungsstarken und am schnellsten verfügbaren Mehrzweckbootes der Feuerwehr Füssen bei Wasserrettungseinsätzen auf den Gewässern im Stadtgebiet Füssen verzichtet werden. Einsatzverpflichtet ist hier die FFW Füssen als Feuerwehr der Stadt. Diese Verpflichtung kann auch nicht ohne weiteres auf andere übertragen werden (z.B. Wasserwacht).

Somit muss insbesondere ein Augenmerk auf die Ertüchtigung bzw. Errichtung von Feuerwehrzufahrten zu Slipstellen gelegt werden. Diese Zufahrten dienen schlussendlich nicht nur der Feuerwehr, sondern auch in besonderem Maße den weiteren Hilfsorganisationen wie Rettungsdienst, Wasserwacht und der Polizei.

Gerade letztere, die Polizeiinspektion Füssen und die Wasserschutzpolizei Füssen weisen ebenfalls auf die Notwendigkeit der Slipanlage hin. Auf das beiliegende E-Mail dazu wird verwiesen. Für die Polizei ist eine vom Badebereich abgesetzte Slip-Anlage unabdingbar, die gleichzeitig als Arbeits- und Notfallplatz genutzt werden kann. Polizeioberrat Martin verwies dazu auch auf die Notwendigkeit einer Anfahrt ohne zugeparkten Parkplatz und die nötige medizinische Diskretion, ohne dass dort die üblichen „Gaffer“ die Arbeit der Hilfs- und Rettungsdienste behindert bzw. erschweren. Gerade zu letzterem verwies er auf die Erfahrungen der vergangenen Wochenenden (siehe Presseberichte), wo die Badegäste die Einsätze massiv erschwert hätten. Die derzeitige Situation am bestehenden Parkplatz ist für ihn keine Alternative, da das dortige Geschehen wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen lässt. Letztlich verweist er auch auf die Möglichkeit, den Hubschrauber zum Einsatz bringen zu müssen, was dort am jetzigen Parkplatz kaum möglich ist.

Vergangene Woche fand vor Ort ein Termin mit Stadtrat Christian Schneider, der Polizei, der FFW Füssen, der Verwaltung und der Wasserwacht statt. Dabei wurde deutlich, dass die Wasserwacht zwar die Notwendigkeit einer Slipanlage uneingeschränkt bejaht, den jetzt vorgeschlagenen Standort aber wenig geeignet hält. Sie plädiert dafür, den jetzigen Parkplatz ein wenig umzubauen (Feuerwehrzufahrt) und dort eine Slipanlage ins Wasser einzubringen. Damit könnte der Eingriff in die hochwertige Naturschutzfläche vermieden und gleichzeitig Kosten gespart werden.

Der Stadtrat wird nun um Entscheidung gebeten, ob überhaupt eine Slipanlage am Weißensee gebaut und wenn ja, wo diese entstehen soll.
 

Beschlussvorschlag

  1. Zur Verbesserung der Einsatzmöglichkeit und zur Gewährleistung der 10 – Minuten – Hilfsfrist beschließt der Stadtrat am Weißensee den Bau einer Slipanlage.

  1. Die vorgestellte Planung für die Slipstelle am Weißensee, abgesetzt vom bestehenden Parkplatz und des Badestrandes wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das städtische Bauamt wird beauftragt, den Bau einer Slipstelle für Rettungsboote umzusetzen und dafür die weiteren Schritte einschl. der Beauftragung der notwendigen Leistungen nach vorheriger Angebotseinholung in die Wege zu leiten.

oder alternativ:

Aufgrund des am vorgestellten Standorts notwendigen Eingriffs in den naturschutzfachlichen wertvollen Bereich im Naturschutzgebiet  beschließt der Stadtrat den Bau der Slipanlage beim bestehenden Parkplatz. Dazu  sind die in der Planung bereits aufgezeigten baulichen Maßnahmen zu veranlassen (z.B. Einbau Slipanlage, Umbau der Rettungszufahrt einschl. der Beschilderung, Rückbau Höhenbegrenzung, Befestigung der Aufstellfläche usw.)  sowie alle weiteren notwendigen Schritte in die Wege zu leiten (einschl. der Angebotseinholung und Vergabe). Die Bedenken der Feuerwehr bzw. der Polizei gegenüber diesem Standort werden zur Kenntnis genommen, letztlich aber im Rahmen der Gesamtabwägung hinten angestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Roth präsentierte anhand der Pläne die Lösungsvarianten. Zudem erläuterte er den Stadträtinnen und Stadträten den Verlauf eines Notrufs durch die Zentrale und deren Einsatzmöglichkeiten. Die Feuerwehr steht im Notfall in einer Einsatzpflicht, die Wasserwacht hingegen   nicht.   Laut Dr. Martin Metzger   kam es durch einen Wechsel der Verantwortlichen der Weissensee – Wasserwacht zu Uneinigkeiten. Dies sollte in einem Gespräch mit  den Vorsitzenden der Wasserwacht Weissensee, Ansprechpartner der Feuerwehr Füssen und dem Bürgermeister geklärt werden. Ziel sollte es sein, dass die Wasserwacht in die Alarmierungskette aufgenommen wird.

Ein Beschluss wurde letztendlich bis zur weiteren Klärung der Zuständig keiten zurückgestellt.

Datenstand vom 26.07.2019 19:49 Uhr