Geplantes Jugendhaus der Stadt Füssen; Vorstellung der bisherigen Nutzungsüberlegungen und des daraus resultierenden Raumkonzeptes und Beauftragung einer Machbarkeitsuntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Aktuelle Situation
Nach Abriss des alten Jugendhauses im Freyberggarten wurde der aktuelle Jugendtreff im Jahre 2006 für 15 Jahre bis zum 31.12.2021 gepachtet. Vertraglich wurde festgelegt, dass die Möglichkeit besteht, die Pacht für weitere 10 Jahre zu verlängern (mit jährlichen Kündigungsfristen).

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Nutzung des Gebäudes als Jugendtreff eher ungeeignet ist. Es handelt sich um eine ehemalige Industriehalle (Druckerei der AZ) mit einem großen Saal und kleinen Nebenräumen, die wärme- und schalltechnisch sehr schlecht isoliert sind. Der Raum wurde damals in erster Linie für Konzerte und Kinder-/Jugenddisko sowie Feiern und Feten konzipiert. Leider hat sich nach relativ kurzer Zeit herausgestellt, dass diese Art von Veranstaltungen nicht durchgeführt werden kann, da dies für die Nachbarschaft nicht tragbar ist und eine entsprechende Regelung getroffen werden musste; so dürfen max. 12 Veranstaltungen pro Jahr außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführt werden. Diese dürfen jedoch im Außenbereich bis 22:00 Uhr nicht lauter sein als 65 db(A) und nach 22:00 Uhr nicht mehr wie 55 db(A), was zur Folge hat, dass sowohl Konzerte als auch Jugenddiscos nicht veranstaltet werden können. Auch die Vermietung der Räumlichkeiten für private Feierlichkeiten wie z.B. Geburtstage ist damit nahezu unmöglich.

Die Nutzung im täglichen Betrieb gestaltet sich häufig als sehr schwierig, da der Saal sehr großläufig ist, jedoch parallele Aktionen so gut wie nicht möglich sind, beispielsweise für Tanzgruppen oder Workshops mit Platzbedarf. Während des „Café-Betriebes“ verteilen  sich die Besucher meist großzügig, so dass es meist leer und ungemütlich wirkt. Bei kleineren Partys bzw. Teenie-Disco wird dies dann sogar zum Problem, da in den großen Räumen mit 30-50 Besuchern keine entsprechende Stimmung aufkommen kann. Eine flexible Raumaufteilung ist leider nicht möglich, da sich die notwendigen Toiletten in entgegengesetzter Richtung zu den jetzigen Toiletten befinden.

Ein weiteres großes Problem sind die ungenügenden Außenflächen mit grob asphaltiertem Bereich, der von der Größe jegliche Ballspiele außer Tischtennis nicht zulässt. Auch die Außenfassade ist trotz Bemühungen mit Graffiti alles andere als einladend. Besonders erwähnenswert ist, dass das Gebäude im aktuellen Zustand keinerlei Barrierefreiheit besitzt und so für Menschen mit körperlicher Einschränkung nicht selbstständig zugänglich ist.

Aktuelle Situation Jugendtreff / Skate-Bike-Park Füssen
Um für die vor allem jugendlichen Nutzer des Skate-Bike-Parks da zu sein, wurde die Möglichkeit genutzt, den Baucontainer als Anlaufstelle für die Besucher zu nutzen. Dies ist   zum einen notwendig, um soziale Konflikte zu begleiten, nach dem Rechten zu sehen, auf die Einhaltung gewisser Grundregeln zu achten sowie Ansprechpartner bei Verletzungen bzw. Ersthelfer zu sein.
Jugendliche benötigen den Jugendtreff – ihr „Wohnzimmer“ als Aufenthalts- bzw. Freizeitgestaltungsmöglichkeit. Parallel sollte jemand aus den oben genannten Gründen am Skate-Bike-Park sein, was personell oftmals zu Engpässen führt.
Eine wetterabhängige Regelung der Öffnungszeiten kann nicht klar definiert werden und führt stets zur Verwirrung bei den Jugendlichen.

Neubau Jugendzentrum am Skate-Bike-Park – dort, wo die Jugend ist...
Schon zu Beginn der Planungen des Skate-Bike-Parks wurden im Areal Platzhalter für einen möglichen Neubau des Jugendtreffs berücksichtigt (mit ca. 2.000 qm).

Nutzung als Jugendzentrum
  • Offener Betrieb (allg. Freizeitangebot/Verpflegung)
  • Beratung, Betreuung, Hilfestellung
  • Integrationsarbeit
  • Jugendbeteiligung
  • Turniere, Filmabende
  • Konzerte, Parties, TeenieDisco
  • Hausaufgabenhilfe
  • Geburtstage, Kindergeburtstage
  • Workshops (Prävention, Kreativität, soziale Kompetenz, Bewerbungstraining, usw.)
  • Projekte (Medien, Werkstatt….)
  • Ferienaktionen
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen
  • Betreuung des Skate-Bike-Parks (Contests, Ansprechpartner, Erste-Hilfe)

Nutzung für Vereine, Verbände etc.
  • Vereinsheim für diverse Vereine
  • Raum für Feierlichkeiten
  • Vereinssitzungen, Teambesprechungen
  • Bürgerversammlungen / Infoabende
  • Live-Übertragungen
  • Mutter-Kind Treffen, FamilienCafé
  • Tanz-/Band-/Theaterproben
  • Seminare für Schulungen, Kurse, VHS, Fortbildungen
  • Notgruppen Kindergarten
  • Sportgruppen

Notwendige Räumlichkeiten
  • Cafe-Bereich
    • Theke an übersichtlicher Stelle, ggf. in Eingangsnähe, damit kommende und gehende Besucher gesehen werden. Mit Frontoffice kombiniert – während Cafe-Betrieb können ebenfalls Verwaltungsaufgaben erledigt werden.
      Ggf. Verkaufsmöglichkeit nach draußen – Kurze Wege für Nutzer des Skate-Bike-Parks
    • Gastbereich für ca. 60 Personen, übersichtlich, hell und einsehbar. Mit Zugang zu Außenbereich, Chill-Bereiche / Nischen bieten den Besuchern „Rückzugsecken“, die jedoch vom Personal trotzdem gut einsehbar sein sollten.
      Ein runder Tisch als zentralen Punkt für gemeinsame Aktivitäten/Spiele/Essen.
Billard/Kicker/Dart/Tischtennis/PS4 können optimalerweise in Nischen oder Ecken untergebracht sein, es sollte jedoch kein extra Raum dafür verwendet werden.
    • Terrassenbereich mit entsprechenden Sitzbereichen, Spielfeld/-wiese für kleine Aktionen sowie Grillstelle (absperrbar).

  • Küche
    • Gastronomische Küche, mit „offen“ in Thekenbereich integrieren
      Pizzaofen – schnelle Zubereitungsmöglichkeit für frische Essensangebote, die bei Jugendlichen i.d.R. sehr beliebt sind.
    • Lagerraum für Lebensmittel, Kühltruhe, Getränke (kurze Wege für Anlieferung)
 
  • Büro
    • Backoffice, Büro für Leitung separat abschließbar für Akten, Wertsachen, Geld, sowie Sitzmöglichkeit für 4-Augen-Gespräche
    • Frontoffice, PC-Platz für Mitarbeiter und Ehrenamtliche (beschränkter Zugriff) als Ansprechpartner für Jugendliche, hier kurze Wege zu Thekenbereich, ggf. mit Theke kombiniert - Übersichtlichkeit zum Raumkonzept

  • Veranstaltungsraum (für externe Nutzer, Vereine, Institutionen nutzbar)
    • Der Veranstaltungsraum sollte möglichst flexibel einsetzbar sein als
      • Mehrzweckraum für Aufführungen, Theater, Konzerte
      • Party-/Discoraum sowie für Tanz-/Bewegungsgruppen
      • Bühne (mit Backstagebereich)
      • Möglichkeit einer Bewirtung

  • Vereinsraum (für externe Nutzer, Vereine, Institutionen nutzbar)
Dieser Bereich sollte separat abtrennbar und zur Vermietung möglich sein (Vereine, kleine Parties, FamilienCafè usw.) mit Theke, Küche und Sitzmöglichkeiten

  • Sonstige Räumlichkeiten
    • Gender-Zimmer - Wohlfühlraum für Mädchen, für Besprechungen im kleinen Rahmen, als Bibliothek/Leseraum sowie als Backstagebereich bei Konzerten
    • Werkstatt für Reparaturen, Workshops/Fahrradwerkstatt
    • Kreativraum für Kunst-, Mal- und Kreativworkshops
    • Lagerräume Jugendtreff (Werkzeuge, Maschinen, Bastel- und Werkmaterial, Verbrauchsmaterial, diverse andere Gegenstände)
    • Lagerräume für Vereine
    • Bandproberaum zur Vermietung an verschiedene Bands inkl. Schnittraum
    • Seminarraum, ebenfalls zur Vermietung geeignet für Vereine, Verbände, VHS
Seminare und Kurse (Trainer), Workshops, Informationsabende, Vorführungen, hier wäre eine kleine Teeküche von großem Nutzen.
    • Waschküche/Putzkammer

  • Öffentliche WC-Anlage
Damen/Herren WC mit Waschraum, Behinderten-WC, Personal-WC

  • Notwendige Räume für Sportvereine u.ä. (z.B. Füssener Royal Bavarians und SV Türk Gücü Füssen)
Umkleiden und Duschen für 2 Mannschaften sowie Schiedsrichterraum
Lagerräume (Sportgeräte, Vereinsmaterial, Geräte...)

  • Dachterrasse würde sich anbieten
    • übersichtlich für den angrenzenden Sportbereich
    • gute Übersicht für die Besucher von Sportveranstaltungen
    • absperrbarer Bereich während den Schließzeiten

Selbstverständlich muss das Gebäude komplett BARRIEREFREI sowie NACHHALTIG konzeptioniert sein.

Jugendzentrum als Interaktionszentrum
Das Gebäude-Konzept sollte flexible und universelle Nutzungsmöglichkeiten bieten, um ein möglichst breites Publikum zu erreichen. Die Räume müssen parallel genutzt werden können und sollten täglich besucht werden, um einen hohen Kosten-Nutzen-Faktor zu erreichen.
Vormittags: Mutter-Kind/Familiencafé, Sportgruppen, VHS, usw.
Nachmittags/Abends: Offene Jugendarbeit, Hausaufgabenhilfe, Vereinscafé, -sitzungen, Sport/Bewegung im Mehrzweckraum
An Wochenenden: Vermietung der Räume nach Bedarf an Vereine, private Veranstaltungen, Info-Abende u.v.m.

Beispiel 1
Während das Jugendzentrum für Jugendliche geöffnet ist, könnte die VHS ein Seminar im Obergeschoss abhalten, die Gymnastik-Gruppe ist im Mehrzweckraum zum Training, parallel nutzen die Baseball-Spieler im Keller die Umkleideräume für ihr Training und der Trachtenverein hält eine Vereinssitzung im „Vereinscafé“ ab.

Beispiel 2
Im Jugendtreff ist eine Geburtstagsfeier von Jugendlichen, diese benutzen das Jugend-Café und ggf. die Toiletten im Kellergeschoss. Im „Vereinscafé“ findet eine große Jubiläumsfeier eines Vereins statt. Diese Veranstaltung kann im Mehrzweckraum durchgeführt werden, Sektempfang und Catering können im Vereinscafé stattfinden. Backstagebereich für Helfer und VIP`s ist im Obergeschoss.

Aktuelle Fördermöglichkeiten
Bayerischer Jugendring
  • Gefördert werden Neubau-, Modernisierungs- und Generalinstandsetzungsmaßnahmen für
    • bestehende und neue örtliche Einrichtungen wie Jugendräume, -heime, -treffs, -freizeitstätten und multifunktionale Einrichtungen,
    • bestehende überörtliche Einrichtungen wie Jugendübernachtungshäuser, -tagungshäuser, -bildungsstätten und Jugendzeltlagerplätze. Neuschaffungen oder Erweiterungen von überörtlichen Einrichtungen (zusätzliche Bettenkapazitäten) werden bis auf weiteres nicht gefördert. Neubauten als Ersatz für bestehende Gebäude sind förderfähig.
  • Die Zuwendung beträgt im Regelfall 30-40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1 Mio €.
  • Ein neuer Zuwendungsantrag für eine einmal geförderte Einrichtung kann frühestens nach Ablauf von zehn Jahren nach Fertigstellung der früheren Maßnahme gestellt werden.
  • Antragsberechtigt sind
    • die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen,
    • andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit,
    • kommunale Gebietskörperschaften.

Die Verwaltung prüft derzeit noch weitere/alternative Fördermöglichkeiten.

Im Hinblick auf den künftigen Standort und die dort derzeit noch anstehenden Planungen bezüglich des Baseballplatzes, der Parkflächen, der künftigen Zufahrt, Wegeführung und der Lärmschutz- und Eingrünungsmaßnahmen erscheint es zwingend notwendig, die Realisierung in der Form einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen. Gegenstand der interdisziplinären Machbarkeitsstudie ist die Untersuchung eines übergreifenden Gesamtkonzeptes für die Sport- und Freizeitanlagen im Weidach mit der Integration eines Jugendhauses. (Gebäudeplaner, Freiflächenplanung, Verkehrsplanung).

Dabei soll Folgendes berücksichtigt bzw. untersucht werden:

  • Umnutzung der bestehenden Turnhalle im Weidach in ein Jugendhaus, evtl. durch Abriss und Neubau bzw. durch Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes. Dabei sind die Immissionen zu der umliegenden Wohnbebauung einschließlich des entstehenden Verkehrs zu berücksichtigen.

  • Alternativ ist die Erstellung eines neuen Jugendhauses mit Anbindung von der B16 zu prüfen. Dabei ist auch eine mögliche Parkierung auf dem Klinikgelände mit zu untersuchen. Der erforderliche Abstand zum Hubschrauberlandeplatz ist zu berücksichtigen. Die Anbindung zum Jugendhaus könnte durch eine Unterführung unter der B16 erfolgen. Die Kosten sind grob zu ermitteln und abzuwägen.

  • Optional sollte auch untersucht werden, ob das neue Jugendhaus evtl. auch auf einem anderen Standort im Bereich des Sportparks errichtet werden könnte – auch unter Einbeziehung der Überlegung, einen der Sportplätze zu verlegen.

  • Ein Jugendhaus mit dementsprechendem Raumbedarf ist skizzenhaft darzustellen. Im bisherigen Konzept sind Flächen für öffentliche WCs, Umkleidekabinen für externe Mannschaften (Baseballer, Türk Gücü, Schiedsrichter) vorgesehen, die aber nicht zwingend dort unterzubringen wären.

  • Die Anbindung des Jugendhauses von der B16 ist zu untersuchen und wurde vom Straßenbauamt von Osten her nicht ausgeschlossen. Eine Abbiegespur von beiden Seiten wurde aber ausgeschlossen.

  • Bei der Studie soll auch das momentan genutzte Fußballfeld südlich der Laufbahn untersucht werden. Gegebenenfalls mit einer Flächenreduzierung zugunsten des Jugendhauses. Dafür könnte nördlich des Clubgebäudes des FC eine Fläche als Ausgleich für den FC zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sind diese Flächen teilweise noch zu erwerben.

Insgesamt soll auf der einen Seite ein möglicher funktionsfähiger Standort für ein Jugendhaus mit dessen Vor- und Nachteilen aufgezeigt werden, sowie eine Gesamtbetrachtung der Sportanlagenflächen erfolgen, um in einem Gesamtkonzept mögliche Optionen für die Zukunft aufzuzeigen. Dabei ist der verkehrliche Aspekt jeweils zu berücksichtigen.

Weitere Anmerkungen:

  • Im Jugendhaus wäre bei Abbruch der Turnhalle eine Gymnastikfläche für die Leichtathleten mit Umkleiden wünschenswert. Dies durchaus mit einer Mehrfachnutzung durch das Jugendhaus.
  • Die Wegeführung von West nach Ost am Baseballplatz vorbei ist mit zu konzeptionieren.

Um den Stadtrat frühzeitig und umfassend in diese Machbarkeitsstudie einzubinden, ist vorgesehen, sowohl den Zwischenstand  mit dem weiteren Vorgehen im Stadtrat zu präsentieren bzw. zu besprechen, als auch dann umfassend das Ergebnis dort vorzustellen. Außerdem ist Gegenstand der Machbarkeitsstudie auch die Abstimmung mit den Genehmigungs- und – möglichen - Förderbehörden.

Beschlussvorschlag

Die Überlegungen zum künftigen Jugendhaus der Stadt Füssen werden zur Kenntnis genommen.  Im Hinblick auf den künftigen Standort und die dort derzeit noch anstehenden Planungen bezüglich des Baseballplatzes, der Parkflächen, der künftigen Zufahrt, Wegeführung und der Lärmschutz- und Eingrünungsmaßnahmen billigt der Stadtrat den Vorschlag der Verwaltung, die Realisierung in der Form einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen. Gegenstand der interdisziplinären Machbarkeitsstudie soll die Untersuchung eines übergreifenden Gesamtkonzeptes für die Sport- und Freizeitanlagen im Weidach mit der Integration eines künftigen Jugendhauses (entweder als Neubau und/oder Umnutzung des bestehenden Gebäudes der Weidachsporthalle) sein  (Gebäude-, Freiflächen- und Verkehrsplanung).

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und anschließend den Auftrag an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter zu erteilen. Der Stadtrat ist über die Beauftragung zeitnah zu informieren.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt den Leiter des Jugendhauses, Stefan Splittgerber, der eine Präsentation zu dem neuen Jugendhaus vorträgt.

Jürgen Doser führt aus, dass das vorgestellte Jugendhaus ein multifunktionelles Haus sei. Wenn es so groß werden soll, wie eben dargestellt, müsse es einen Verwalter geben. Sportveranstaltungen seien  für ihn etwas problematisch. Ansonsten sei das Konzept super. Durch den Lärmwall habe man keine Probleme mit den Anwohnern.  Es müsse bei dieser Weiterentwicklung auch an die Infrastruktur gedacht werden.

Der  Vorsitzende erklärt, dass Herr Splittgerber bereits sehr tief eingestiegen sei. Heute gehe es eigentlich nur darum, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, noch nicht darum, das Raumprogramm abschließend festzulegen.

Um zu sehen, ob es hinsichtlich der Infrastruktur, der Erschließung und vor allem immissionsschutzfachlich realisierbar sei, mache eine Machbarkeitsstudie unbedingt Sinn. Vielleicht sei auch später noch eine Bauleitplanung nötig.

Christine Fröhlich spricht den Punkt   an, in dem untersucht werden soll, ob die Weidach-Turnhalle mit einbezogen werden solle. Dieser Punkt sollte ihrer Ansicht nach gestrichen werden, weil  diese Turnhalle direkt neben einem Wohngebiet liegt und dort eine Nutzung als Jugendhaus für sie nicht denkbar sei. Man sei hier unter einem gewissen Druck. Was passiere, wenn der Pachtvertrag verlängert werde, wollte sie noch wissen?

Markus Gmeiner antwortet, dass dieser Vertrag verlängert werden könne. Es bestehe eine einseitige Option zugunsten der Stadt auf Vertragsverlängerung um weitere 10 Jahre.

Dr. Anni Derday ist der Ansicht, dass  zuerst gesagt werden müsse was gewünscht ist. Die kreative Vorgabe müsse eine Vorgabe seitens der Stadt für die Studie sein.    Peter Hartl wirft ein,  dass zuerst  recherchiert  werden müsse, was die einzelnen Vereine brauchen.

Heinz Hipp  betont, es müssen die wichtigsten Eckpunkte für die Studie festgelegt werden und es müsse an die Folgekosten gedacht werden.

Nikolaus Schulte regt an, zu prüfen, ob nicht Flächen über der Straße als Parkplätze genommen werden können.

Dr. Christoph Böhm führt aus, dass man erst in diese Lage gekommen sei, weil der letzte Bürgermeister  einen Durchstich durch den Freyberg-Garten wollte.

Peter Hartl erklärt, dass die Weidachturnhalle  in der Machbarkeitsstudie inbegriffen sein sollte. Hier gebe es unter Umständen mehrere Synergien, die nach der Errichtung der Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule genutzt werden könnten (z.B. Parkplätze, Umkleiden, Sanitärräume und ggf. sogar Gymnastikräume, usw.). Dies sollte zumindest geprüft werden, bevor wieder neue Bausubstanz geschaffen wird bzw. von einzelnen Nutzern selbst vorzuhalten ist.

Nikolaus schulte schlägt vor, hier evtl. U mkleiden  zu schaffen. Es müsse nicht alles in einem Gebäude sein.

Beschluss

Die Überlegungen zum künftigen Jugendhaus der Stadt Füssen werden zur Kenntnis genommen.  Im Hinblick auf den künftigen Standort und die dort derzeit noch anstehenden Planungen bezüglich des Baseballplatzes, der Parkflächen, der künftigen Zufahrt, Wegeführung und der Lärmschutz- und Eingrünungsmaßnahmen billigt der Stadtrat den Vorschlag der Verwaltung, die Realisierung in der Form einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen. Gegenstand der interdisziplinären Machbarkeitsstudie soll die Untersuchung eines übergreifenden Gesamtkonzeptes für die Sport- und Freizeitanlagen im Weidach mit der Integration eines künftigen Jugendhauses (entweder als Neubau und/oder Umnutzung des bestehenden Gebäudes der Weidachsporthalle) sein  (Gebäude-, Freiflächen- und Verkehrsplanung).

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und anschließend den Auftrag an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter zu erteilen. Der Stadtrat ist über die Beauftragung zeitnah zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 18.10.2019 08:33 Uhr