Antrag der FW-Stadtratsfraktion auf Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion der FW in Füssen haben die Zusammenstellung bzw. Auflistung der sog. „freiwilligen Leistungen“ der Stadt Füssen beantragt. Dazu erfolgt im Rahmen der Beratung ein Zwischenbericht. Die endgültige Erfassung bzw. Zusammenstellung wird erst im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt werden können.

Bis dahin wäre ggf. vom Stadtrat noch näher zu definieren, was er denn unter „freiwillige Leistungen“ versteht. Denn die Begriffsdefinition ist durchaus schwammig, vor allem hängt diese immer wieder davon ab, wo eine Kommune ihre Schwerpunkte sieht. Dies ist letztlich immer wieder eine rein politische Entscheidung. So kann beispielsweise eine Tourismusregion hinsichtlich der freiwilligen und der Pflichtaufgaben nicht „eins zu eins“ mit einem Wirtschaftsstandort oder einem Hochschulstandort verglichen werden.

Das nachstehende Schaubild soll dies verdeutlichen bzw. die Hinweise dazu sollen dies entsprechend erläutern.


Was sind freiwillige, was sind Pflichtaufgaben?

Kommunale Aufgaben lassen sich unterscheiden nach dem Grad der Pflichtigkeit: Es gibt freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben. Dieser Unterschied ist mit dem obigen nicht deckungsgleich: Zwar sind übertragene Aufgaben immer verpflichtend, doch die Selbstverwaltungsaufgaben sind teils pflichtig, teils freiwillig. Die pflichtigen Aufgaben werden daher in "Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben" und "Pflichtaufgaben nach Weisung" unterschieden. Ist die Art der Ausführung durch Gesetz vollständig vorgegeben, spricht man von "Auftragsangelegenheiten". Hier ist die Kommune lediglich (unterste) Verwaltungsbehörde.

Danach lassen sich die Aufgaben mit abnehmendem Gestaltungsspielraum der Kommunen in vier Arten unterteilen:

Freiwillige (Selbstverwaltungs-)Aufgaben, bei denen die Kommune über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden kann. Beispiele hierfür sind: Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung.

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben: Das Ob der Aufgabenerfüllung ist vorgegeben, über das Wie können die Kommunen jedoch selbst entscheiden. Häufig gibt es jedoch vorgegebene Qualitätsstandards, die mindestens erreicht werden müssen. Beispiele sind: Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Schülerbeförderung, Feuerschutz, Schulhausbau, Kindergartenwesen, Gemeindestraßen.
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Hier ist das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung vorgegeben. Beispiele: Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Kosten der Unterkunft nach SGB II.
Auftragsangelegenheiten, Aufgaben der untersten Verwaltungsbehörde: Hier agiert die Kommune als unterste Ebene der (Landes-)Verwaltung. Beispiele: Pass- und Meldewesen, Standesamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wahlen, Volkszählung. Dennoch bleiben ihr auch hier Gestaltungsspielräume z. B. im Rahmen ihrer Organisations- und Personalhoheit.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Vorgehen erfolgten im Rahmen der Beratung.

Hingewiesen wird noch darauf, dass bereits bei der Beratung des Bauprogramms entscheidend darauf eingegangen werden wird, was die Stadt Füssen als Pflichtaufgaben und was als wichtige und weniger wichtige freiwillige Aufgaben ansieht.

Ohne Beschlussfassung bestand damit Einverständnis, dass dieser Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgegriffen und weiterverfolgt wird.

Diskussionsverlauf

Ursula Lax bittet die freiwilligen Leistungen der Stadt nach Recht und Gesetz sowie die Pflichtaufgaben aufzugliedern.

Datenstand vom 18.10.2019 08:33 Uhr