Erlass einer Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.01.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Aufgrund der Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Abgabenerhebung im Rahmen der Zweitwohnungssteuersatzung beabsichtigt die Stadt Füssen einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.

Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Statistikgesetzes vom 10.08.1990 sind die Städte und Gemeinden im Bedarfsfall verpflichtet, Statistiken durch eine eigene Satzung anzuordnen. Für den Mietspiegel muss durch das beauftragte Institut eine statistische Erhebung im Sinne dieses Gesetzes durchgeführt werden.

Als Ermächtigung hierfür dient die beiliegende Satzung. Der Entwurf bedarf noch der entsprechenden Ergänzung bis zur Sitzung, da dazu erst am Freitag, 10. Januar 2020, das erste Informations- und Arbeitsgespräch mit dem beauftragten Unternehmen stattfand. Insofern sind bis zur Sitzung evtl. auch noch inhaltliche Ergänzungen notwendig.

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Erlass der beiliegenden Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Füssen.

Datenstand vom 05.02.2020 08:59 Uhr