Änderung der Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 21.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Füssen hat im Jahr 2017 die Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben (Verordnung vom 30. Mai 2017) erlassen. Grundlage dieser Verordnung ist Art. 16 Abs. 1 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Danach können Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit eine Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen. In dieser Verordnung kann insbesondere bestimmt werden, dass das Füttern von verwilderten Tauben verboten ist und die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter Maßnahmen der Gemeinde oder deren Beauftragten zur Beseitigung der Nistplätze und Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden haben.
Gegen diese Verordnung der Stadt Füssen haben sich drei Füssener Bürger, die sich als „Taubenforum Füssen“ bezeichnen gewandt und die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung in Frage gestellt.
Dazu haben wir das Landratsamt Ostallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Füssen um entsprechende Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Auf das beiliegende Schreiben des Landratsamts vom 23. Dezember 2019 wird verwiesen. Im Ergebnis stellt das Landratsamt zusammenfassend fest, dass „das Fütterungsverbot bzw. die Verordnung, sowie sie sich auf verwilderte (Haus-)tauben bezieht, rechtmäßig ist. Es besteht insoweit keinerlei Veranlassung im Vorgriff auf eine vage angedeutete „Grundsatzentscheidung“, die von einer Berliner Stiftung angestrengt wird, irgendwie zu reagieren. Das gilt auch, für die angedrohten „rechtlichen Schritte“ durch das Taubenforum.“
Allerdings weist das Landratsamt darauf hin, dass sich die Verordnung nicht nur auf verwilderte Tauben, sondern auch auf Wildtauben bezieht und damit über den Anwendungsbereich von Art. 16 LStVG hinaus geht. Dazu wird angeregt, die Verordnung entsprechend zu ändern.
Mit dem beiliegenden Vorschlag zum Neuerlass der Verordnung kommt die Stadt dieser Anregung nach.
Beschluss
Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verordnung der Stadt Füssen über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben entsprechend dem beiliegenden Verordnungsentwurf neu zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2024 14:14 Uhr