Neubau einer Kindertagesstätte mit AWO-Familien-Stützpunkt in der Weidachstraße 49 in Füssen; Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der bereits ausgeschriebenen Gewerke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.01.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

UrIn der öffentlichen Sitzung am 10.04.2019 wurde die auszuführende Variante für den Neubau eines Kindergartens mit Familienzentrum in der Weidachstraße 49 festgelegt und die Durchführung beschlossen.

Nachdem die erforderliche Baugenehmigung durch das Landratsamt Ostallgäu am 3.6.2019 erteilt wurden und die Regierung von Schwaben mit Schreiben vom 11.11.2019 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat, wurden umgehend danach die Ausschreibungen eines Teils der Gewerke veranlasst.

Unter der Voraussetzung der Auftragsvergabe für die einzelnen Gewerke, ist der Baubeginn für Mai 2020 geplant. Die Fertigstellung des Gesamtkomplexes der Kindertagesstätte mit den Außenanlagen sollte bis Mitte/Ende 2021 sein. Voraussetzung hierfür ist aber unter anderem eine zügige Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen, der Eingang annehmbarer Angebote und die Leistungsfähigkeit der zu beauftragenden Unternehmen.

Für die Umsetzung des Bauvorhabens sind dazu nun die Gewerke Baumeister-, Zimmerer- u. Dachdecker-, Gerüstbau-, Elektro-, Aufzugsanlagen-, Dachabdichtung- u. Spengler, Schlosser-, Fundamenterder- u. Blitzschutzarbeiten ausgeschrieben worden und entsprechend zu vergeben. Gleiches gilt für die Dienstleistung für die sicherheitstechnische Betreuung. 

Im aktuellen Ausschreibungsblock sind 8 Gewerke auf Grundlage der VOB/A ausgeschrieben worden, davon 3 Gewerke im öffentlichen, 4 im beschränkten und 1 Gewerke im freihändigen Vergabeverfahren. Die Dienstleistung für die sicherheitstechnische Betreuung (durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator –SiGeKo-) wurde mittels Verhandlungsvergabe ausgeschrieben.

Die Submission für diese Gewerke ist für Ende Januar 2020 terminiert. Die ersten geprüften Submissionsergebnisse werden bis voraussichtlich Mitte Februar vorliegen. 

Submissionstermin
Los-Nr.
Gewerk
Kostenberechnung
28. Januar 2020
1
Baumeisterarbeiten

28. Januar 2020
2
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

28. Januar 2020
3
Gerüstbauarbeiten

28. Januar 2020
4
Dachabdichtung und Spengler

28. Januar 2020
5
Schlosserarbeiten

28. Januar 2020
6
Aufzugsanlage

28. Januar 2020
7
Fundament und Blitzschutz

28. Januar 2020

SiGe-Koordination

Gesamtkosten des ersten Ausschreibungsblockes 
1.810.971,92 €


Der Verfügungsrahmen des Bürgermeisters für Ausgaben aus dem laufenden Haushalt beschränkt sich gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Stadt Füssen auf 10.000 €. Nach § 10 der Geschäftsordnung wäre der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss für Bauvergaben bis zu 50.000 € zuständig. Die Kostenschätzungen für die jeweils o. g. genannten Bauleistungen belaufen sich überwiegend sowohl über 10. 000 € als auch meist über 50.000 €. 

Um den Ausführungsbeginn für die o. g. Baumaßnahme nicht zu gefährden, empfiehlt das Hochbauamt – Füssen, unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte von Wirtschaftlichkeit sowie sach- und fachgerechter Ausführung, dem Bürgermeister für diesen Einzelfall die Ermächtigung zu erteilen, die Auftragsvergabe zu vollziehen, sofern die Angebotssumme, im Rahmen des jeweiligen Vergabeverfahren, die Kostenschätzung nicht um mehr als 20 % überschreitet.

Die Vorlage der Beschlussvorlagen „Vergabe von Bauleistungen“, für das o. g. Bauvorhaben ist nämlich zur Stadtratssitzung am 28.01.2020 aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Seitens des Hochbauamtes wird eine Vergabe bis spätestens Mitte Februar angestrebt, damit die Bindefrist für die Zuschlagserteilung bis zum 27. Februar eingehalten werden kann. Der Zuschlag muss (sollte) dabei zwingend innerhalb der vom Bieter zugesicherten Bindefrist erfolgen, nach der Bindefrist endet der Vorvertrag mit dem Bieter.

Da der Stadtrat den Finanzrahmen bereits abgesteckt hat und die nächste Stadtratssitzung erst für den 3. März 2020 geplant ist, wird um entsprechende Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der oben genannten Gewerke gebeten. Dadurch soll eine schnelle Umsetzung des Projektes gewährleistet werden.

Der Stadtrat wird dann in der nächstfolgenden Sitzung über die Auftragsvergaben entsprechend informiert.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt und ermächtigt den HFP-Ausschuss zur Auftragsvergabe der o. g. Aufträge auch über eine Summe von 50.000.- €.

Der Stadtrat ist in der nächstfolgenden Sitzung über die erfolgten Auftragsvergaben zu informieren.

Diskussionsverlauf

Ursula Lax wirft ein, dass die Zuschüsse nicht unendlich bezahlt werden, nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Jürgen Doser merkt an, dass es um 1,8 Mio. EURO als gesamte Vergabesumme gehe. Sicher dürfe nichts verzögert werden. Trotzdem ist er der Meinung, dass sich das Gremium diese Vergaben vorbehalten sollte. Er schlug deshalb vor, abweichend von der bestehenden Geschäftsordnung den Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit der Auftragsvergabe zu betrauen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt und ermächtigt den Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss zur Auftragsvergabe der o. g. Aufträge, und zwar auch dann, wenn die Wertgrenzen der Geschäftsordnung für den Ausschuss überschritten werden.

Der Stadtrat ist in der nächstfolgenden Sitzung über die erfolgten Auftragsvergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2024 10:17 Uhr