Anfrage zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes an der Hopfener Straße, Fl.Nrn. 1434 und 1435, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.3.3

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation berichtet Herr Angeringer von der Anfrage zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes in der Hopfener Straße.

Da sich in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung befindet dient das Vorhaben jedenfalls teilweise der Nahversorgung. Die Verkaufsflächengröße und andere Rahmenbedingungen wurden zuletzt so bewertet, dass eine dauerhafte Sicherung des Lebensmittelmarktes am vorhandenen Standort nicht mehr gewährleistet war. Nach vorliegender Information läuft dort der aktuelle Mietvertrag aber weiter, womit die Aussicht besteht, dass am Bestandsstandort kein zusätzlicher vergleichbarer Markt eingerichtet wird.

Die Lösung ist mit weiteren städtebaulichen Vorteilen in Form der Bereinigung des durch den Bestand geprägten städtebaulichen Missstandes (alte, nicht mehr erhaltenswerte Gebäude, ungeordnete Freiflächen) verbunden. Das wenig ansprechende relativ neue Gebäude des Matratzen Concord wird ebenfalls abgerissen und die Nutzung in den Neubau integriert.  

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Eine Genehmigung ist danach nur über eine Änderung des Bebauungsplanes möglich. Eine Genehmigung ist nicht über eine Befreiung möglich, da die Abweichung in die Grundzüge der Planung eingreift.

Ursula Lax findet, es hat nur Vorteile und sichert die Nahversorgung in diesem Bereich. Auch ist die Stellplatzanordnung unter dem geplanten Gebäude gut durchdacht.

Wolfgang Bader teilt mit, dass eventuell noch darüber nachgedacht werden sollte, ob eine Wohnbebauung möglich ist. Dies wäre immer mehr bei neugebauten Lebensmittelmärkten zu sehen.

Einige Ausschussmitglieder finden die Vergrößerung der Verkaufsfläche von aktuell ca. 700-800 qm auf neu 1600 qm sehr hoch und bitten darum dies gutachterlich prüfen zu lassen.

Dr. Martin Metzger weis t noch daraufhin, dass die aktuell geplante Lkw-Anlieferung nicht funktionieren wird und der Planer hier nochmals nacharbeiten muss.

Vorsitzender Iacob stimmt zu und sagt, dass die Infrastruktur auf dem Gelände geregelt sein muss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes N 10 einzuleiten, um auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1434 und 1435 Gmkg. Füssen die Umsiedlung und Vergrößerung des benachbarten Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen. Die Verträglichkeit der geplanten Verkaufsflächengröße ist gutachterlich zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2020 10:53 Uhr