Umbau und Sanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Ertüchtigung der Wohnungen zur temporären Nutzung (Gästehaus), Nutzung der Ladeneinheit im EG zum Eisverkauf mit Außerhausverkauf, Lechhalde 6, Fl.Nr. 112, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.1

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation das o.g. Bauvorhaben.

Im Erdgeschoss soll ein Betrieb entstehen in dem Speiseeis, Frozen Joghurt und Joghurteis verkauft wird. Es soll kein klassisches Eiscafé mit Servicepersonal entstehen, sondern weitgehend Selbstbedienung herrschen in dem Sinne, dass der Kunde sein Eis an der Verkaufstheke erhält. Das Eis kann vor Ort verzehrt werden, dafür ist vorgesehen 4-5 Stehtische aufzustellen oder das Eis kann mitgenommen werden.

In den anderen Geschossebenen sollen 6 Fremdenzimmer entstehen, da laut Aussage des Bauherrn für die dauerhafte Vermietung die baulichen Gegebenheiten nicht vorliegen, sowie die Forderungen an den Denkmalschutz seien so nicht erstellbar. Im Dachgeschoss soll eine dauergenutzte Wohnung für den Eigentümer hergestellt werden.

Die anrechenbaren Stellplätze aus dem Altbestand sind ausreichend für die neue Nutzung des Erdgeschosses, sowie für die 6 Fremdenzimmer. Für die dauergenutzte Wohnung im bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss müssen 2 weitere Stellplätze nachgewiesen oder abgelöst werden. Die zwei Stellplätze möchte der Bauherr ablösen. Tatsächlich ist kein Stellplatz vorhanden.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Das Vorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein.

Soweit durch die Kombination von Dachgauben und Dachflächenfenstern eine Abweichung von der Baugestaltungssatzung zugelassen werden soll ist dies im Antrag ausgeführt. Im Hinblick auf die Art der Ausführung (Lage und Größe) und Präzedenzfälle wird eine Befürwortung empfohlen.

Ob für die zu verändernden Fensterelemente Variante A (mehr bestandsorientiert ein Flügel) oder B (Umbau in Klappflügel) in Frage kommt entscheidet abschließend die Denkmalschutzbehörde. Dem satzungskonformen Bestandserhalt entspricht Variante A mehr. B setzt eine mittige Teilung des bisher großen und ungeteilten Flügels voraus, wobei diese Lösung nach der Plandarstellung sehr harmonisch erscheint. Weiter ist das Gemälde an der Fassade zu erhalten.

Dr. Christoph Böhm erläutert kurz, welche Punkte bei der Gestaltungssatzung nicht eingehalten werden: Dachgauben, Dachfenster müssen nicht störend sein. Dies ist hier nicht der Fall auch weil die geplanten Gauben nur errichtet werden können, wenn man an den bestehenden Sparren geht und dadurch das historische Dach zerstört. Auch ist keine Mischung der Fenster laut der Gestaltungssatzung vorgesehen. Aus den genannten Gründen sollte dem Antrag nicht zugestimmt werden.

Viele der Ausschussmitglieder sprechen sich positiv für die Sanierung solch eines Einzeldenkmales aus, sind aber gegen die geplanten Fremdenzimmer, sowie den Eisverkauf. Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen, ob doch eine Möglichkeit für dauergenutzte Wohnungen besteht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt das kommunale Einvernehmen ab, da das Bauvorhaben in mehreren Punkten der Gestaltungssatzung der Stadt Füssen widerspricht. Die Verwaltung wird aufgefordert ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen. Weiter wird festgehalten, dass eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum nicht möglich sein wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2020 10:53 Uhr