Herr Angeringer stellt anhand einer Bildschirmpräsentation den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage in der Kemptener Straße vor.
Das Bestandsgebäude soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Geplant sind zwei Gebäude mit 18 Wohneinheiten auf 3 Vollgeschosse verteilt, die mit einem Verbindungsbau miteinander verbunden sind.
18 Stellplätze und somit für jede Wohnung einer werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Oberirdisch werden 5 Besucherstellplätze nachgewiesen. Die restlichen Stellplätze sollen abgelöst werden.
Ein Teil der Abstandsflächen fallen auf die städtische Grünfläche. Dafür muss die Stadt Füssen eine Erklärung zur Übernahme der Abstandsflächen abgeben. Die Stadt Füssen wird dieser Übernahme zustimmen, unter der Prämisse, dass vertraglich zugesichert wird, dass keine Zweit- und Ferienwohnungen errichtet werden. Darüber wird der HFP-Ausschuss einen eigenen Beschluss fassen.
Teilweise wurden schon Bäume auf dem Grundstück entfernt, dies ist auch ohne Genehmigung zulässig, da die Stadt Füssen keine Baumschutzverordnung hat.
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich noch wie es auf der Südseite mit den Abstandsflächen aussehe.
Herr Angeringer teilt mit, dass die Abstandsflächen an der Südseite in die öffentliche Verkehrsfläche fallen und dies bis zur Straßenmitte zulässig ist.
Einige Ausschussmitglieder sprechen sich gegen die Zustimmung zur Stellplatzablöse aus. Die geforderten Stellplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden, wie es bei jedem anderen Bauvorhaben auch getan werden muss.
Vorsitzendem Iacob fällt bei den oberirdischen Stellplätzen noch auf, dass zwar vorwärts reingefahren werden kann die Parkplätze aber nur rückwärts über den Geh- und Radweg wieder verlassen werden können. Das ist mit einer großen Gefahr verbunden und muss nochmals geändert werden.
Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende Iacob zwei Beschlussvorschläge: