Anhand einer Bildschirmpräsentation berichtet Herr Angeringer von der Anfrage zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes in der Hopfener Straße.
Da sich in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung befindet dient das Vorhaben jedenfalls teilweise der Nahversorgung. Die Verkaufsflächengröße und andere Rahmenbedingungen wurden zuletzt so bewertet, dass eine dauerhafte Sicherung des Lebensmittelmarktes am vorhandenen Standort nicht mehr gewährleistet war. Nach vorliegender Information läuft dort der aktuelle Mietvertrag aber weiter, womit die Aussicht besteht, dass am Bestandsstandort kein zusätzlicher vergleichbarer Markt eingerichtet wird.
Die Lösung ist mit weiteren städtebaulichen Vorteilen in Form der Bereinigung des durch den Bestand geprägten städtebaulichen Missstandes (alte, nicht mehr erhaltenswerte Gebäude, ungeordnete Freiflächen) verbunden. Das wenig ansprechende relativ neue Gebäude des Matratzen Concord wird ebenfalls abgerissen und die Nutzung in den Neubau integriert.
Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:
Eine Genehmigung ist danach nur über eine Änderung des Bebauungsplanes möglich. Eine Genehmigung ist nicht über eine Befreiung möglich, da die Abweichung in die Grundzüge der Planung eingreift.
Ursula Lax findet, es hat nur Vorteile und sichert die Nahversorgung in diesem Bereich. Auch ist die Stellplatzanordnung unter dem geplanten Gebäude gut durchdacht.
Wolfgang Bader teilt mit, dass eventuell noch darüber nachgedacht werden sollte, ob eine Wohnbebauung möglich ist. Dies wäre immer mehr bei neugebauten Lebensmittelmärkten zu sehen.
Einige Ausschussmitglieder finden die Vergrößerung der Verkaufsfläche von aktuell ca. 700-800 qm auf neu 1600 qm sehr hoch und bitten darum dies gutachterlich prüfen zu lassen.
Dr. Martin Metzger weist noch daraufhin, dass die aktuell geplante Lkw-Anlieferung nicht funktionieren wird und der Planer hier nochmals nacharbeiten muss.
Vorsitzender Iacob stimmt zu und sagt, dass die Infrastruktur auf dem Gelände geregelt sein muss.