Bebauungsplan Weißensee – See, 4. Änderung und Erweiterung; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und Verfahrensbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Stadt Füssen lag ein Antrag auf Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garage in der Nähe des Zwölferkopfwegs vor. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss am 05.11.2019: „Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, samt beantragten Befreiungen. Die Weiterleitung des Bauantrages kann erfolgen, sobald die notwendigen Dienstbarkeiten eingereicht wurden und der Vertrag geschlossen wurde.“

Das Landratsamt Ostallgäu teilte mit Schreiben vom 04.12.2019, Az.: 40-01251/19 mit, dass der eingereichte Antrag auf Baugenehmigung nicht genehmigungsfähig ist.

Auszug:

Ergänzendes E-Mail des Landratsamts Ostallgäu vom 19.12.2019:

Angrenzend an den bestehenden Bebauungsplan Weißensee - See soll nun die Voraussetzung für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Damit wird die Lücke zwischen der bestehenden Bebauung geschlossen. Zudem wird die Erschließung über eine private Verkehrsfläche gesichert.

Lage des Vorhabens mit städtischen Straßen und Bebauungsplan:

Lageplan mit Geltungsbereich der Bauleitplanung
(nicht maßstäblich).

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 330 (TF, private Verkehrsfläche), 330/6 und 330/8, alle Gemarkung Weißensee.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans zur Kenntnis und billigt diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 330 (TF, private Verkehrsfläche), 330/6 und 330/8, alle Gemarkung Weißensee.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans zur Kenntnis und billigt diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 19:51 Uhr