39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Weißensee – See, 4. Änderung und Erweiterung; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und Verfahrensbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Stadt Füssen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die Stadt Füssen beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung den Flächennutzungsplan zu ändern. Im aufzustellenden Bebauungsplan soll das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

(Auszug aus dem Flächennutzungsplan nicht maßstäblich).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung einschließlich der angrenzend bereits bebauten Flächen. Die 39. Änderung umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 330 (private Verkehrsfläche), 330/5, 330/6, 330/7 und 330/8, alle Gemarkung Weißensee.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans zur Kenntnis und billigt diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Weißensee – See, vierte Änderung und Erweiterung einschließlich der angrenzend bereits bebauten Flächen. Die 39. Änderung umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 330 (private Verkehrsfläche), 330/5, 330/6, 330/7 und 330/8, alle Gemarkung Weißensee.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans zur Kenntnis und billigt diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 19:51 Uhr