Antrag auf Änderung Bebauungsplan O 4 - Weidach Ost im Bereich östlich des Rohrkopfweges


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Es liegt der Antrag eines Bürgers vor, den Bebauungsplan O 4 im Bereich des im privaten Eigentum liegenden Grundstücks Flur Nr. 1633 Gemarkung Füssen zu ändern. Die dort bisher festgesetzte Grünfläche soll als Wohnbauland für fünf private Bauplätze ausgewiesen werden.

Die Erschließung soll über die ca. 4 m breite Verbindung zum Rohrkopfweg erfolgen (Festsetzung als Verkehrsfläche erforderlich).

Plan: Stadt Füssen (ohne Maßstab)

Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.

Auszug:


Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bisher nicht als Wohnbaufläche dargestellt; eine dahingehende Änderung wäre ebenfalls erforderlich und die Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu dazu einzuholen. Der Antragsteller leitete das Vorhaben mit Schreiben vom 02.01.2020 selbst dem LRA zu. Um Stellungnahme von dort aus wurde gebeten. Eine Beteiligung zur fachlichen Prüfung wurde innerhalb des Landratsamtes eingeleitet. Eine Rückmeldung an die Stadt Füssen ist noch nicht erfolgt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Antwort zur abschließenden Entscheidung vorliegen.

Mit Beschluss des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.05.2011 hat der Ausschuss anlässlich der Behandlung mehrerer Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes zwischen der als Bauland ausgewiesenen Fläche und dem Lechuferweg behandelt. Nur in einem mittleren Bereich wurde eine Änderung beschlossen. Eine Änderung im Bereich dieses Grundstücks wurde im Rahmen eines Antrages, der damals auch einen Teil der Fl.Nr. 1638 mit umfassen hätte sollen, auch vor dem Hintergrund der negativen Bewertung durch das LRA abgelehnt.

Flächennutzungsplan mit Darstellung des notwendigen Änderungsbereiches

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Zurückstellung zu.

Diskussionsverlauf

Aufgrund des Hinweises im Sachvortrag, dass die Stellungnahme des Landratsamtes noch ausstehe, stellt Dr. Martin Metzger den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis die schriftlichen Ausführung des Landratsamtes vorliegen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes bis zum Eingang der Stellungnahme des Landratsamtes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 19:51 Uhr