Zusammenarbeit und Koordination der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen; Bestellung des Kommandanten der Stützpunktfeuerwehr, Herr Thomas Roth, zum federführenden Kommandanten gemäß Art. 16 Bay. Feuerwehrgesetz (BayFwG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 03.03.2020 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

In Art. 16 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) ist geregelt, wie die Zusammenarbeit und Koordination mehrerer Freiwilliger Feuerwehren einer Gemeinde zu erfolgen hat.

In diesem Zusammenhang besteht u.a. die Verpflichtung, einen sog. „federführenden Kommandanten“ als Koordinator einzusetzen. Nachdem die Federführung dem Kommandanten der Feuerwehr zuzuweisen ist, deren Einsatzmittel die jeder anderen Feuerwehr überwiegen (Art. 16 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BayFwG), liegt bei den Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Füssen bereits die Federführung kraft Gesetzes beim Kommandanten der Stützpunktfeuerwehr Füssen-Stadt, Herrn Thomas Roth, vor.

Die Klarstellung dieser Federführung muss jedoch in Form eines - die Rechtslage feststellenden - Verwaltungsaktes erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit dem Stadtrat.

Der federführende Kommandant soll Ansprechpartner für die Stadt und ggf. für das Landratsamt oder die Regierung sein, der für alle Kommandanten die gemeinsamen Angelegenheiten vertritt. Außerdem soll er Sprachrohr und Mittler der städtischen Feuerwehren im Verhältnis zu Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor und Kreisbrandrat sein. Die Funktion des federführenden Kommandanten soll eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe bei Querschnittsaufgaben der städtischen Feuerwehren bewirken.

Weitere Aufgaben des federführenden Kommandanten sind z. B.
  • Abstimmung von Beschaffungsmaßnahmen aller städtischen Feuerwehren
  • Durchführung von gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen und Jugendausbildungen
  • Abstimmung bei der Benutzung von vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schlauchwasch- und Trocknungsanlage, Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte, Pflege und Wartung der Feuerwehrfahrzeuge)

Die Eigenständigkeit der Stadtteilfeuerwehren und der örtlichen Kommandanten bleibt jedoch weiterhin erhalten.

Auch ist den Zuwendungsanträgen für größere Beschaffungen (z. B. Fahrzeuge) weiterhin die Stellungnahme des Kreisbrandrates erforderlich.

Aus diesem Grund ist der wieder gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Füssen-Stadt Herr Thomas Roth zum federführenden Kommandanten zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 BayFwG den Kommandanten der Stützpunktfeuerwehr Füssen-Stadt, Herrn Thomas Roth, zum federführenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen.

Beschluss

Der Stadtrat bestellt gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 BayFwG den Kommandanten der Stützpunktfeuerwehr Füssen-Stadt, Herrn Thomas Roth, zum federführenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 19:51 Uhr