Neubau einer Wohneinheit durch Ausbau des Dachgeschosses, Vilsersteige 2, Fl.Nr. 218, Gemarkung Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Armin Angeringer erläutert anhand der Pläne das Bauvorhaben folgendermaßen: Die Dachneigung des Bestandsgebäudes liegt bei nur ca. 20°. Die Planung führt zu einer erheblich nachteiligen Veränderung der Ansichten. Gleichwohl wird davon auszugehen sein, dass das Vorhaben nicht gegen bauplanungsrechtliche Bestimmungen verstößt. Armin Angeringer berichtet außerdem, dass bereits zwei Beschwerden von im Gebäude wohnhafter Mieter eingegangen sind. Dies könne jedoch baurechtlich nicht weiter berücksichtigt werden, sondern die Mieter sind gehalten, dies auf dem Privatrechtsweg mit dem Vermieter zu klären. Objektive Anhaltspunkte für ein Stellplatzdefizit bestehen nicht; der Mehrbedarf kann nachgewiesen werden.
Entwicklungen dieser Art sollten über eine Baugestaltungssatzung geregelt werden. Der Inhalt könnte sich an den Regelungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 13 orientieren. Als Lösung vertretbar erscheint im vorliegenden Fall die im Vorfeld mit dem LRA entwickelte Kompromisslösung.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Dem Stadtrat wird empfohlen, kurzfristig eine Baugestaltungssatzung zu erlassen.
Bei der Abstimmung ist Stadträtin Dr. Anni Derday abwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2024 13:58 Uhr