Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Eschach, Fl.Nr. 53/3, Gemarkung Eschach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschliessend 1.2.2

Sachverhalt

Aufgrund der Außenbereichslage hat der Stadtrat Mitte 2017 bereits die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der projektbezogenen Kosten wurde 2019 abgeschlossen.

Aus einer Ortsbesichtigung mit Vertretern der Denkmalpflege ergab sich die Notwendigkeit der Verschiebung des geplanten Gebäudes. Grund ist die Nähe zu den benachbarten Baudenkmälern Haus Nummern 26 (Kapelle) und 27 (Wohnteil des westlich benachbarten landwirtschaftlichen Anwesens):

D-7-77-129-198 Eschach 26. Kath. Ortskapelle, Satteldachbau mit Rundbogenöffnungen und rundem Chorabschluss, 1755 über älterem Kern erbaut; mit Ausstattung.
Nachqualifiziert

D-7-77-129-199 Eschach 27. Wohnteil des Bauernhauses, zweigeschossiger verputzter Ständerbau mit Flachsatteldach und profilierten Bügen, im Kern 1. Hälfte 18. Jh.
nachqualifiziert

Laut Landratsamt hätte eine Verschiebung nach Norden erfolgen sollen.

Der Abstand zur Kapelle hätte sich dadurch reduziert und diese Lage hätte einen relativ beengten Bauraum zum Ergebnis gehabt. Mit der Verschiebung nach Süden ergeben sich folgende Vorteile:

  • Bessere Freistellung des denkmalgeschützten Schaugiebels unter Blickbeziehung von der Straße aus, eingeschränkt wie bisher durch den bestehenden Stadel
  • Attraktivere Lage der Wohnung, größerer Abstand zur Straße, bessere Aussicht
  • Keine baulich beengte Lage

Die Hanglage weist eine natürliche topographische Grenze auf, die eingehalten wird. Die optische Fernwirkung des Gebäudes ist an dieser Stelle geringfügig größer. Jedoch wird der Ortsrand bereits stark durch die vorhandenen Gebäude geprägt.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Die geänderte Lage ist neu durch die Denkmalpflege zu beurteilen.

In diesem Zusammenhang ist die Erschließung in technischer Hinsicht (Trinkwasserleitung und insbesondere der Schmutzwasserkanal) zu regeln. Seitens des Wassermeisters wurde bereits bei der ursprünglichen Situierung auf das Problem der Wasserhygiene durch die überlange Hausanschlussleitung und eine neue Zählerschachtanlage hingewiesen. Der neue Standort führt zu einer noch größeren Länge. Etwaige technische Sondereinrichtungen sind vom Bauherrn zu finanzieren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt , den vorgeschlagenen neuen Standort zu befürworten und das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung auf dieser Grundlage weiterzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.07.2020 19:55 Uhr