Nutzungsänderung der Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss von einer dauerhaften Wohnnutzung in Ferienwohnungen, Einbau einer Fluchttüre (Brandschutz) im EG, Jesuitergasse 5, Fl.Nr. 71, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.03.2020 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu folgendes: Eine Klärung im Vorfeld hat bereits ergeben, dass nach alten Plänen aus dem Staatsarchiv neben der Werkstatt im EG von zwei genehmigten Wohnungen auszugehen ist.

Die Ferienwohnungsnutzung ist aufgrund der Einstufung der Umgebung als Mischgebiet nach § 34 BauGB zulässig. Einer Ausnahme bedarf es nicht. Bauplanungsrechtliche Gründe, die einer Erteilung des kommunalen Einvernehmens insoweit entgegenstehen würden, sind nicht ersichtlich. Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht daraus, dass eine Anmeldung bei Füssen Tourismus & Marketing bisher nicht vorlag. Ein nachzuweisender Stellplatzmehrbedarf besteht hieraus ebenfalls nicht.

Hinweise: Die Fluchttüre liegt soweit aus den Unterlagen nachvollziehbar an der Grenze zu dem südlichen Nachbargrundstück. Über Betretungsrechte der dortigen Fläche liegen keine Informationen vor. Ebenfalls liegen keine Zeichnungen oder Beschreibungen der Tür vor. Die Baugestaltungssatzung ist einzuhalten; ein Abweichungsantrag liegt nicht vor.

Unklar ist auch, ob der Atelierbereich tatsächlich als allseitig umbauter und komplett geschlossener Bereich schon genehmigt ist. In den alten Plänen findet sich hier eine Eintragung als „Hof“ (somit ohne vollständige Überdachung) und „Bretterlager“ (soweit erkennbar). Von der erstmaligen Genehmigung eines komplett geschlossenen Baukörpers ist damit u.U. auszugehen. Ob sich aus der Ateliernutzung ein Stellplatzmehrbedarf ergibt lässt sich erst nach Vorlage einer Betriebsbeschreibung beurteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hinsichtlich der Ateliernutzung sind wie beschrieben weitere Prüfungen erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2020 19:55 Uhr