Bebauungsplan N 19 - dritte Änderung (Bereich Wohnen im Park);
Erlass einer Veränderungssperre (Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 04.02.2020)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadt Füssen liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Eigentumswohnung in eine Ferienwohnung vor. Die Eigentumswohnung liegt im Gebäude Feistlestraße 13, FlNr. 1335/3, Gemarkung Füssen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 19, zweite Änderung Wohnen im Park.
Aufgrund des klar abgegrenzten Gebietes und dem Nichtvorliegen von Präzedenzfällen soll, wie zurückliegend im Bereich der Bebauungspläne O 38 – Weidach Südwest und O 59 – Weidach Südwest 2, der Bebauungsplan geändert werden. Der Bau- und Umweltausschuss empfahl in öffentlicher Sitzung am 05.02.2020 dem Stadtrat, den Bebauungsplan N 19 - zweite Änderung Wohnen im Park zu ändern und zur Sicherung eine Veränderungssperre zu erlassen.
Im vorherigen Tagesordnungspunkt beschloss der Stadtrat am 11.02.2020 in öffentlicher Sitzung die dritte Änderung des Bebauungsplan N 19 im Bereich der zweiten Änderung, Wohnen im Park.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans N 19 – dritte Änderung Wohnen im Park gemäß § 14 ff BauGB.
- Der Stadtrat beschließt die beiliegende Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans N 19 – dritte Änderung Wohnen im Park gemäß § 14 ff BauGB.
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 02.10.2024 10:26 Uhr