Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm "Innen statt Außen"; Grundsatzbeschluss Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf die Beratungen in der Sitzung des Stadtrates am 11. Februar 2020 wird verwiesen. Dort wurde über die bisherigen Beratungen und Ergebnisse in der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodenordnung Füssen“ informiert und weitere Entscheidungen getroffen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung auch beauftragt, „die Erstellung eines sog. „Städtebauliches Konzept zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen“ mit den im Sachvortrag genannten Zielsetzungen vorzubereiten, die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären und in Abstimmung mit dem bzw. den Zuwendungsgebern die Inhalten zu konkretisieren und dem Stadtrat zur Freigabe einschl. der Ausschreibung der Leistungen vorzulegen.

Die Stadt Füssen plant als Ausfluss aus dem ISEK-Prozess ein kommunales Konzept zur Erfas-sung, Auswertung und Aktivierung von lnnenentwicklungspotenzialen im Stadtgebiet Füssen (sys-tematische Erfassung der innerörtlichen Baulücken, Brachen, minder- bzw. untergenutzten Bau-, Gewerbe- und Handelsflächen einschl. der Leerstände bzw. der vom Leerfallen bedrohten Immobi-lien) mit geeigneten Instrumenten wie einer Flächenmanagement-Datenbank bzw. Weiterentwick-lung des bestehenden Flächenmanagements und - auf Grundlage dessen - der Aufbau von Strate-gien und Konzepten einer nachhaltiger Entwicklung erstellen zu lassen.

Den Schwerpunkt der Bestandsanalyse bildet das Stadtgebiet; es sollte aber auch das Gemeinde-gebiet insgesamt, insbesondere mit den Hauptorten Hopfen am See und Weißensee überschlägig betrachtet werden.

Neben der Analyse ist vor allem eine umsetzungsorientierte Maßnahmenentwicklung mit Rahmen-planung über die künftige Siedlungsentwicklung mit konkreten Umsetzungsvorschlägen und Um-setzungskonzepten (einschl. der Sicherung der geplanten Maßnahmen mittels Maßnahmen und Instrumenten der kommunalen Bauleit- und Stadtplanung) geplant.

Im Einzelnen wird dazu auf die beiliegende Präsentation zum Thema „Baulandkonzept Innentwick-lungspotenziale“ („Füssener Baulandstrategie“) verwiesen, die im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung Füssen“ (SoBon Füssen) erarbeitet wurde.

Für diese Maßnahme erwarten wir wegen des integrativen Ansatzes folgende Finanzierungssituation:

Kosten für das Baulandkonzept „Füssener Baulandstrategie“
60.000,00 €
./. Zuwendungen des Freistaates Bayern (Förderprogramm Innen statt Außen)
48.000,00 €  
= Eigenanteil der Stadt Füssen ca.
12.000,00 €

In zeitlicher Hinsicht wäre es wünschenswert, wenn wir mit dieser Maßnahme noch im Sommer dieses Jahres beginnen könnten, sobald sich der neue Stadtrat entsprechend konstituiert hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Projekt bis Herbst 2021 abgeschlossen werden könnte.

Zur Begründung wird noch ergänzt, dass in dieser Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung“ vor allem die Notwendigkeit der Innen- statt Außenentwicklung ein Dauerthema war. Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Förderprogramm ist ein sog. „Selbstbindungsbeschluss“ des zuständigen Gremiums, in dem die Stadt zum Ausdruck bringt, dass sie künftig der Innenentwicklung den Vorrang vor der Außenentwicklung einräumt.

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Freistaat Bayern werden mit der Aufnahme in dieses Förderprogramm künftig den Programmzielen (Innenentwicklung) dienende Maßnahmen mit einem um 20 % erhöhten Fördersatz gefördert (z.B. anstatt bisher 60 % nunmehr 80 %). Davon betroffen sein könnten u.a. Maßnahmen wie z.B. der Städtebauförderanteil beim ZOB, Konzeptplanung für die Morisse, Maßnahmen in der Tiroler Straße, Maßnahmen auf den Hanfwerke-Areal, sowie natürlich auch die weiteren  im ISEK enthaltenen Maßnahmen.

Im Einzelnen wird dazu auf die Beratungen in der Arbeitsgruppe „SoBon Füssen“ hingewiesen. Ergänzend zu den dortigen Beratungen wird noch auf die bereits in der Sitzung am 26. Februar 2019 vorgestellten wesentlichen Inhalte einer sozialgerechten Bodenordnung verwiesen. Dazu gehört auch der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen räumt künftig bei Maßnahmen der Bau- bzw. Wohnbaulandentwicklung der Innenentwicklung den Vorrang vor der Entwicklung von Außenbereichsflächen ein. Dazu wird die Stadt Füssen vorrangig innerstädtische Flächenpotenziale (z.B. Brach-, Konversionsflächen, Baulücken, Nachverdichtungsflächen usw.) in Anspruch nehmen. Sie wird hierfür die Instrumentarien zur Aktivierung von Baulücken und sonstigen Innentwicklungspotenzialen (z.B. Brach-, Konversions- und Nachverdichtungsflächen usw.) zur Schaffung von zusätzlichen, vor allem auch bezahlbarem Wohnraum nutzen. Sie wird ferner auf der Ebene der Flächennutzungsplanung Außenbereichsflächen nur dann weiter entwickeln, wenn keine bzw. keine geeigneten Innenentwicklungsflächen (mehr) zur Verfügung stehen. Die auf die Innenentwicklung ausgerichteten Ziele des ISEK’s der Stadt Füssen sollen künftig vorrangig umgesetzt werden.

Datenstand vom 05.05.2020 10:01 Uhr