Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 20 a, 23, 32, 33 bis 35, 40, 41, 88 und 103 GO regelt der Stadtrat insbesondere folgende Rechtsfragen durch Satzung:
- Zusammensetzung des Stadtrats
- Zahl, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse (kann ggf. auch in der Geschäftsordnung geregelt werden)
- Aufgaben und Entschädigung der Stadtratsmitglieder
- Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters
- Rechtsstellung, Aufgaben und Entschädigung der weiteren Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen und weiteren Vertreter sowie
- Zahlung der Entschädigungen
Im Einzelnen wird auf den Entwurf der beiliegenden Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen verwiesen.
Bevor diese als 3. Unterpunkt zur Beschlussfassung ansteht, sollten erst die darin vorgesehenen Regelungen erfolgen, wie z.B. die Entscheidung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister sowie die Festlegung evtl. weiterer Stellvertreter (TOP 4.1 und 4.2).
Datenstand vom 02.10.2024 10:28 Uhr