Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) hat der Erste Bürgermeister spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Stadtrat nach der Aufnahme der Amtstätigkeit des Beamten abhält, den Diensteid zu leisten.

Den Eid nimmt das (lebens)älteste anwesende Stadtratsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG). Ältestes Mitglied dieses Stadtrates ist Herr Magnus Peresson.

Im Falle einer Verhinderung des Herrn Peresson, wäre zweitältestes Mitglied Frau Dr. Anna Derday und drittältestes Mitglied Herr Dr. Christoph Böhm.

Die Eidesformel lautet wie folgt (Art. 27 Abs. 1 KWBG):

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann ggf. auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Anstatt „ich schwöre“ kann der Eid ggf. auch  mit den Worten „ich gelobe“ geleistet werden.

Magnus Peresson vereidigt sodann den Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter. Anschließend übergibt ihm Hauptamtsleiter Peter Hartl die Amtskette des Bürgermeisters der Stadt Füssen.

Datenstand vom 25.05.2020 11:13 Uhr