Entscheidung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister (Zweite/r Bürgermeister/in und ggf. Dritte/r Bürgermeister/in)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister, die die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen müssen (Abs. 2). Die Wahl eines weiteren Bürgermeisters ist verpflichtend.

In den vergangenen Wahlperioden hat der Stadtrat jeweils zwei weitere Bürgermeister (zweiter und dritter Bürgermeister) gewählt. Die weiteren Bürgermeister waren bisher Ehrenbeamte der Stadt Füssen.

Deshalb wird vorgeschlagen, auch für die aktuelle Wahlperiode wieder so zu verfahren.

Beschlussvorschlag

Für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates Füssen 2020 – 2026 werden für die Vertretung des Ersten Bürgermeisters zwei weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen gewählt.

Die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte der Stadt Füssen (ehrenamtliche weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen – Art. 9 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 KWBG).

Beschluss

Für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates Füssen 2020 – 2026 werden für die Vertretung des Ersten Bürgermeisters zwei weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen gewählt.

Die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte der Stadt Füssen (ehrenamtliche weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen – Art. 9 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 KWBG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:13 Uhr