Vorbereitende Untersuchungen (VU) ehemaliges Hanfwerkeareal Füssen; Vorstellung und Billigung der darin enthaltenen Projektziele und der angedachten Maßnahmen sowie Prioritäten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 28.04.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das ehemaligen Hanfwerkeareal in Füssen befinden sich in der finalen Abstimmung. Am 17. Juli 2019 fand dazu eine gemeinsame Besprechung mit der Regierung von Schwaben, dem Landratsamt Ostallgäu, dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, der Stadt Füssen und dem Planungsteam f64-Architekten sowie dem Büro Stadt-Raum-Planung statt.

Da mit dieser Voruntersuchung ein Privatareal überplant wird, gab es dazu umfangreiche Abstimmungen mit dem Eigentümer. In der Sitzung am 28. Januar 2020 wurde dazu der Stadtrat entsprechend vorinformiert.

Die Regierung von Schwaben hat sich zu diesem Entwurfsstand bereits per E-Mail vom 11. Juli 2019 grundsätzlich positiv geäußert. Dem Stadtrat wurde diese Äußerung bereits in der Sitzung am 28. Januar 2020 bekannt gegeben. Darauf wird verwiesen.

Aufgrund städtebaulicher Missstände im Hanfwerkeareal“ wird der Stadt Füssen empfohlen, das „Ehemalige Hanfwerkeareal“ als Sanierungsgebiet durch Satzung zu beschließen (vereinfachtes Verfahren ohne Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB).

In der heutigen Sitzung geht es nun darum, die Voruntersuchung zu billigen und die darin aufgestellten bzw. angedachten Projektziele und die Maßnahmenliste zu beschließen. Im nächsten Tagesordnungspunkt wäre dann die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehemaliges Hanfwerkeareal“ vorgesehen.

Im Weiteren wären dann als einer der nächsten Schritte nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes angedacht, eine Projektsteuerung zur fachlichen Begleitung der weiteren Abstimmungen der sodann anstehenden Maßnahmen angedacht. Natürlich können solche und auch die anstehenden Maßnahmen nur in enger Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und im Einvernehmen mit diesem erfolgen. Die Regierung von Schwaben hat bereits signalisiert, dass sie diese Projektsteuerung mit Städtebaufördermitteln bezuschussen würden.

Weitere „vorbereitende Maßnahmen“ könnten/sollten dann sein:

  • Abschluss der städtebaulichen Verträge (z.B. Kostenübernahmevertrag und  Durchführungsvertrag z.B. mit Vereinbarungen u.a. zur baulichen Entwicklung, öffentlicher Funktionen auf dem Areal, Durchwegung 'privater Flächen', Mobilitätskonzept usw.)
  • Erarbeitung eines „Rahmenplans Hanfwerke“ bzw. eines „Entwicklungskonzeptes Magnus-Park“ als Grundlage des städtebaulichen Vertrages und als Basis für eine künftige Bauleitplanung
  • bauliche Entwicklung (Erhalt, Umnutzung, Rückbau und Ergänzung), Entwicklung historischer Bausubstanz unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
    • städtebauliches Nutzungs- und Entwicklungskonzept (Wohnen, Gewerbe, Soziales, touristische und kulturelle, sowie öffentliche Nutzungen, Stellplätze, Verkehr
    • U ntersuchung zu Fragen von Klima- und Naturschutz, Immissionen, Verkehr und Baugestaltung
  • Bauleitplanung
  • Umsetzungsmaßnahmen
    • Erschließung
    • Wohnen/Gewerbe/Kultur/Soziales/Tourismus
    • Nahversorgung
    • Parken und Stellplätze

Zu den Fragen bzw. Themen des Denkmalschutzes fanden bereits und finden noch weitere Gespräche zwischen dem Eigentümer, der Stadt und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege statt. Auf die Voruntersuchung Hanfwerkeareal haben diese keinen direkten Einfluss.

Ein wichtiger und ganz maßgeblicher Teil für die künftige Nutzung des Hanfwerkeareals wird die Zufahrtsituation darstellen. Diese ist bereits Bestandteil der vom Stadtrat beauftragten und mit Städtebaufördermittel geförderten „Feinuntersuchung Theresienbrücke“, deren Zwischenstand voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni im Stadtrat vorgestellt wird.

Auf den dem Stadtrat bereits vorliegenden Unterlagen (VU Hanfwerkeareal, Powerpoint-Präsentation) dazu wird verwiesen. Weitere Informationen erfolgten dann im Rahmen der Beratung. Auf die Sitzungsunterlagen hierzu, insbesondere die beiliegende Präsentation wird verwiesen.

Beschluss

Die vom Stadtplanungsbüro StadtRaumPlanung in München und dem Büro f64-Architekten in Kempten erstellten ‚Vorbereitenden Untersuchungen – Areal der ehemaligen Hanfwerke Füssen‘, wird mit den darin enthaltenen grundlegenden Zielen und Maßnahmen zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Eigentümer des Areals über die in den Voruntersuchungen aufgezeigte und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten weiteren Vorgehensweise ins Benehmen zu setzen.

Datenstand vom 11.07.2020 08:30 Uhr