Außenbereichsatzung Pilgerschrofenweg Ost, erste Änderung und Erweiterung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 28.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss | Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses | 28.04.2020 | ö | beschliessend | 9 |
Sachverhalt
Stellungnahmen und Abwägung siehe Anlage.
Zum Bauantrag für das Grundstück Fl.Nr. 1651 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Carport) fasste der BU-Ausschuss am 03.12.2019 einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Ausschuss erteilt das Einvernehmen zu der abweichenden Dachform und –eindeckung. Eine Einvernehmenserteilung zu dem Vorhaben insgesamt ist derzeit im Hinblick auf die noch offenen Punkte bei der Erschließung nicht möglich. Dem Bauherrn wird empfohlen, den Antrag vorläufig zurückzuziehen und ihn nach Klärung wieder einzureichen. Eine Behandlung dieser Fragen kann voraussichtlich im Rahmen der Änderung der Außenbereichssatzung erfolgen, so dass für den Bauantrag bei Lösung dieser Punkte keine erneute Vorlage im Ausschuss mehr erforderlich ist, sondern der Antrag dann mit Einvernehmen durch die Verwaltung dem Landratsamt Ostallgäu zugeleitet werden kann.“
Beschluss