Haushaltssatzung und Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2020 sowie Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 28.04.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Auf die Vorberatung des Haushaltsentwurfs im Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss am 21. April 2020 wird verwiesen. Entsprechend dem dort gefassten Beschluss sind auch die im Entwurf enthaltenen Ausgabemittel für den Grunderwerb (Füssen-Nord) im Haushaltsplan verblieben.

Die entsprechend aktualisierten Unterlagen wurden per E-Mail vom 27. April 2020 nochmals versandt. Darauf wird verwiesen.

Ähnlich wie schon in der vergangenen Woche, wird nochmals angemerkt, dass derzeit die Folgen der Corona-Krise auch für die Stadt Füssen vollkommen unklar und noch nicht in konkrete Zahlen zu fassen – wenn auch als deutlich tiefschwarze Gewitterwolken schon erkennbar – sind. Und dies inmitten eines ohnehin schon fragilen wirtschaftlichen Umfelds (bspw. Krise der Automobilindustrie und der Zulieferbetriebe).

Entsprechend der Beratung in der Sitzung in der vergangenen Woche wird nun vorgeschlagen, den Haushalt 2020 in der aktuell vorliegenden Fassung zu verbschieden und auf die finanziellen Auswirkungen mit einem Nachtragshaushalt zu reagieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass der zu verabschiedende Haushalt auf den Ergebnissen der Beratungen mit Stand von Anfang April 2020 basiert. Die zu erwartenden Entwicklungen aufgrund der Corona-Krise seien darin deshalb nicht berücksichtigt. Wann genaue Erkenntnisse zu den Entwicklungen vorliegen, ist derzeit nicht abschätzbar. Die weitere Entwicklung werde beobachtet und bei Bedarf (z. B. Entstehen einer Deckungslücke) – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 – müsse mit einem Nachtragshaushalt oder einer Haushaltssperre reagiert werden. Erste laufende Maßnahmen mit der Priorisierung der Baumaßnahmen habe man schon begonnen. Erst sind die Pflichtausgaben zu erfüllen, über freiwillige Ausgaben muss man sich dann im Nachtragshaushalt beschäftigten

Beschluss

  1. Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2019 – 2023 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

  1. Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2020 im vorgelegten Entwurf.

Die Verwaltung wird jeweils ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans 2020  zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.


Datenstand vom 11.07.2020 08:30 Uhr