Widmung der Josef-Lorch-Straße im Baugebiet Weidach zur Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 28.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Josef-Lorch-Straße im neuen Baugebiet „Weidach O 65“ ist mittlerweile bis auf die Feinschicht und die noch ausstehenden Restarbeiten technisch hergestellt. Auch die Schlussvermessung sowohl der Straßenfläche als auch der Bauparzellen ist erfolgt. Mit dem Grundstück Fl.Nr. 3054 der Gemarkung Füssen wurde die Josef-Lorch-Straße gebildet.
Sobald die derzeitige Situation rund um das Corona-Virus es zulässt, ist geplant, den Verkauf der dortigen aber auch der Baugrundstücke im Baugebiet Weidach O 53 zum Verkauf auszuschreiben. Die Vergabe erfolgt dann nach den vom Stadtrat am 30. Juli 2019 beschlossenen Vergaberichtlinien.
Nun steht noch die formelle Widmung der Josef-Lorch-Straße als Ortsstraße nach Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) an. Mit der Widmung erhält dieses Grundstück den Charakter einer öffentlichen Straße im Sinne der Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Abs. 2 BayStrWG.
Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet
Beschluss
Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt folgende Widmung nach Art. 6 BayStrWG:
Bezeichnung
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Widmungsinhalt
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Straßenklasse
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Ortsstraße Nr. 243
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Name der Straße
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Josef-Lorch-Straße
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Fl.Nr. und Gemarkung
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3054/0 der Gemarkung Füssen
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Anfangspunkt
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Fl.Nr. 3054/13 der Gemarkung Füssen, südliche Grundstücksgrenze
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Endpunkt
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Weidachstraße
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Baulastträger
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Stadt Füssen
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Länge
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0,110 km
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Widmungsbeschränkungen
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Keine
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Datenstand vom 11.07.2020 08:30 Uhr