Erlass bzw. Vorberatung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Füssen für die Wahlperiode 2020 – 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich nach Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung regelt die künftige Arbeit, insbesondere die Abgrenzung und die Geschäftsverteilung zwischen Bürgermeister, Ausschüssen und dem Stadtrat als Gesamtplenum. Im Besonderen finden sich darin die Regelungen zur Sitzung (z.B. Einladung, Form und Frist, Digitalisierung, Sitzungsverlauf, Abstimmungen, Wahlen, Niederschrift, Bekanntmachung usw.).

Seitens der Verwaltung wird vorab zum Geschäftsordnungsentwurf darauf hingewiesen, dass dieser weitgehend auf dem Entwurf des Bayer. Gemeindetages für größere Kommunen basiert. Auch die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem Bürgermeister, den ständigen Ausschüssen und dem Stadtrat folgen dem Vorschlag des Kommunalen Spitzenverbandes.

Die Geschäftsordnung gilt jeweils nur für die Wahlzeit des Stadtrates, so dass die bisherige Geschäftsordnung mit dem 30. April 2020 grundsätzlich einmal abgelaufen ist.

Aufgrund der in der Geschäftsordnung zu erörternden Fragestellungen (siehe oben, aber auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Gremienarbeit) und zur Entlastung der konstituierenden Sitzung erschien es durchaus empfehlenswert, zunächst die Fortgeltung der Regeln der Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates zu beschließen, um den Inhalt der künftigen Geschäftsordnung und die zur Auswahl stehenden Möglichkeiten hinreichend diskutieren zu können. Dazu empfiehlt die Verwaltung eine Klausurtagung des Stadtrates, in dem die neue Geschäftsordnung ein Schwerpunkt sein sollte.

Eine Übernahme der alten Geschäftsordnung wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates am 12. Mai 2020 beschlossen. Die Geschäftsordnung vom 27. Mai 2014, geändert am 27. Juni 2017, soll danach bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in der bisherigen Form ihre Gültigkeit behalten, mit Ausnahme, dass § 7 Abs. 1 dahingehend abgeändert wird, dass auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände die Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers verteilt werden (wie auch  und nicht mehr nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers wurden bei den Kommunalwahlen 2020 erstmals auch die Stadtratssitze berechnet (Art. 35 GLKrWG).

Bezüglich der Ausschüsse sah der ursprüngliche Entwurf der Geschäftsordnung folgende ständigen Ausschüsse vor:

  1. Hauptverwaltungs-, Kultur-, Sozial und Verkehrsausschuss
  2. Finanz- und Immobilienausschuss
  3. Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
  4. Werkausschuss

Den Vorsitz in diesen Ausschüssen übt der Erste Bürgermeister aus. Insgesamt sollen diese Ausschüsse aus 12 Stadtratsmitgliedern und dem Ersten Bürgermeister, also aus 13 Personen bestehen.

Daneben ist noch der Rechnungsprüfungsausschuss verpflichtend. Dieser wird mit insgesamt 5 Stadtratsmitgliedern vorgeschlagen. Den Vorsitzenden sollte nach der Geschäftsordnung der Stadtrat bestimmen.

Die vorgesehene Ausschussgemeinschaft, bestehend aus FW Füssen und UBL hat ihrerseits mit Schreiben vom 24. April 2020 folgende alternativen Vorschläge unterbreitet:

Alternative 1:
Die Bildung von drei ständigen Ausschüssen. Neben dem

  • Werkausschuss (WA) soll es einen
  • Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BUV) sowie einen
  • Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (HFK)

geben.

Diese Vorschläge wurden wie folgt begründet:

Allgemein:
In der aktuellen Wahlperiode gab es 5 ständige Ausschüsse. Der Verkehrsausschuss (VA) (ab Sept. 2016 eigenständig, vorher im Bauausschuss integriert) wie auch der Ausschuss für Kultur-, Soziale Angelegenheiten und Sport (KSS) tagten jeweils nur 2 x im Jahr. Eine Reduzierung auf 3 ständige Ausschüsse und die Integration des VA in den bisherigen BA sowie des KSS in den bisherigen HFP führt zu weniger Verwaltungsaufwand wie auch zu einer Zeit- und Kostenersparnis.

Zum (neuen) BUV:
Nach unserer Auffassung sind Angelegenheiten der innerstädtischen und überörtlichen Verkehrsplanung und -leitung nicht nur unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch im Rahmen von Bauleitplanungen, Baugenehmigungen sowie Straßen- und Wegebau u.a. zu behandeln und sollten deshalb im BUV – wie auch schon früher – angesiedelt werden.

Zum (neuen) HFK:
Neben reinen Informationen zu Kulturveranstaltungen ging es im bisherigen KSS oft auch um finanzielle Fragen (Sportförderung, Kostensituation der Kultureinrichtungen, Kostenkalkulation von Veranstaltungen). Das würde im HFK gut passen.

Alternative 2:

Die Bildung von vier ständigen Ausschüssen.

  • Werkausschuss (WA),
  • Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss (BUV),
  • Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) sowie einen
  • Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss (KBS).

Begründung:

Bei dieser Alternative würde der neue KBS eine deutliche Aufwertung bekommen. Zu den bisherigen Themen des KSS würden wir ergänzend Themen aus dem HFP wie Angelegenheiten der Schulen, VHS, Musikschule, BLZ, Bürgerspital, sowie Maßnahmen zur Seniorenbetreuung, ambulanter Krankenpflege und Zusammenarbeit mit Wohlfahrtverbänden in diesen Ausschuss verlagern.

Zum BUV (Siehe oben!).

Ergänzend möchten wir uns noch dafür aussprechen, die ständigen Ausschüsse mit 12 Mitgliedern zu besetzen und die Bildung einer Fraktion mit mindestens 2 Mitgliedern zu ermöglichen. Damit ist gewährleistet, dass in den zukünftigen Ausschussgremien alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften mindestens einen Sitz erhalten.

Für den Rechnungsprüfungsausschuss schlagen wir ebenfalls 5 Sitze vor. Würden aber jeweils an CSU, FWF, Füssen-Land, Grüne und SPD je einen Sitz vergeben. Somit kann die Kontrollfunktion des Rechnungsprüfungsausschusses über alle Parteien und Wählergruppen hinweg gerecht wahrgenommen werden.

Die SPD teilt zur geplanten Ausschuss-Bildung und –Besetzung mit E-Mail vom 27. April 2020 Folgendes mit:

„… Wir teilen die Ansichten, die Frau Fröhlich in ihrer Mail vom 17. April 2020 dargelegt hat. Des weiteren beantragen wir im Wesentlichen eine Fortführung von vier der bestehenden ständigen Ausschüsse, nämlich HFP, BUV, Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport, Werkausschuss:

HFP:
Der Hauptausschuss muss in seiner Bedeutung erhalten bleiben, weshalb die Finanz- und Personalentscheidungen weiter in der Obhut eines HFP zu liegen haben. Eine Ausgliederung der Finanzen in einen eigenen Finanzausschuss würde den Hauptausschuss seiner Kernkompetenz berauben und die dortigen politischen Diskussionen zu einer Schaufensterdebatte degradieren.

BUV:
Die städtischen Immobilien sowie die Liegenschaftsverwaltung wiederum gehören in den Bereich des Bauamts, nachdem dort auch die Betreuung der bebauten Grundstücke angesiedelt ist und die Entscheidungen über Stadt-, Siedlungs- und Quartiersentwicklung vorbereitet werden sowie die Stadt hier mit ihren Liegenschaften und ihrer Grundstückspolitik wesentliche Steuerungsinstrumente in der Hand hält. Dieser Aufgabenbereich fällt in die Zuständigkeit des Bauausschusses. Die Verkehrsproblematik der Stadt Füssen hat im Jahre 2016 zur Bildung eines eigenen Ausschusses geführt. Dieser könnte unseres Erachtens wieder in den Bau- und Umweltausschuss eingegliedert werden.

Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport
Füssen als ausgewiesene Kultur- und Sportstadt braucht auch einen Ausschuss, der sich explizit mit diesen Themen befasst. Der Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport ist ein Aushängeschild und zeigt, wie wichtig die Stadt Füssen diese Aufgaben nimmt. Dazu gehören auch die Arbeitsgebiete Inklusion und Teilhabe, Jugend, Gleichstellung, Migration und SeniorInnenpolitik. Zu all diesen Bereichen existieren seit 2010 sogar eigene Beiräte.

Werkausschuss
Dieser Ausschuss ist verbindlich vorgesehen.

Wir unterstützen den Vorschlag, die Größe der ständigen Ausschüsse auf 12 Mitglieder plus Bürgermeister festzulegen, sowie das Berechnungsverfahren nach Saint-Lagué/Schepers, weil damit die Sitzverteilung des Stadtrats am besten abgebildet wird.“

Auch die Fraktion der Grünen/BFF hat sich dafür ausgesprochen, die Verkehrsangelegenheiten künftig im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu behandeln.

Wie in der Stadtratssitzung am 12. Mai 2020 besprochen und beschlossen, wurden zwischenzeitlich die Inhalte der Geschäftsordnung im Rahmen der Klausur-Tagung am 22. und 23. Mai 2020 besprochen. Letztlich einigte man sich dort einvernehmlich auf folgende drei ständigen Ausschüsse:

  1. Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss
  2. Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  3. Werkausschuss

Dazu kommt noch der in der Gemeindeordnung verpflichtend vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss. Die Ausschussstärke wurde mit 12 für die ständigen Ausschüsse (zzgl. Erster Bürgermeister als Vorsitzender) und 5 für   den Rechnungsprüfungsausschuss (incl. des bzw. der Vorsitzenden).

Die Geschäftsordnung selbst wurde entsprechend auf diese Ausschussgrößen und –inhalte angepasst. Auch die übrigen, in der Klausurtagung besprochenen Änderungen/Ergänzungen wurden eingearbeitet und sind in der beiliegenden Geschäftsordnung rot markiert.

Der Stadtrat wird nun gebeten, die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form zu beschließen. Sie bildet dann die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit und für die Kompetenz-/Zuständigkeitsabgrenzungen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026. Der beiliegende Entwurf der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026. Der beiliegende Entwurf der G eschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2020 11:42 Uhr