Der Bebauungsplan W 43 - Ottostraße/Bahnhofstraße ist am 20.04.2006 in Kraft getreten. In seiner Sitzung am 25.06.2013 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zu einer ersten Änderung des Bebauungsplanes W 43 Ottostraße / Bahnhofstraße einzuleiten; die Verwaltung wurde beauftragt, mit allen Beteiligten alternative Lösungen zum Abstellen der Busse am Luitpoldparkhotel zu suchen.
Der Stadtrat beschloss am 21.11.2017:
A:
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsplanung zustimmend zur Kenntnis. Folgende Maßnahmen werden entschieden:
- Die Fußgängerampelquerung in der Luitpoldstraße wird als dauerhafte Lösung beschlossen. Die Ampelschaltung soll eine Countdown-Anzeige für die Fußgänger erhalten.
- Beim Umbau des Kreisverkehrs am Prinzregentenplatz soll eine Bypassspur eingerichtet werden.
- Weitere Maßnahmen gemäß Verkehrskonzept.
- Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des ZOB mit Von-Freyberg-Park einen Gestaltungswettbewerb in Form eines nichtoffenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Teilnehmerverfahren vorzubereiten.
B:
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes W 43 – Ottostraße, Bahnhofstraße zustimmend zur Kenntnis und billigt ihn für das weitere Verfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen. Während dieser Zeit ist parallel dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, bei der Fragen zu erörtern sind.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 15.02.2019 lag in der Zeit vom Mittwoch, 20.03.2019 bis Dienstag, 23.04.2019 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit).
Am 04.04.2019 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Planung und Erörterung von Fragen statt.
Der Wettbewerb für den Bereich des ZOB mit Von-Freyberg-Park fand statt. Der Siegerentwurf wurde in die Bauleitplanung aufgenommen.
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 17.12.2019 erfolgte die Abwägung der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen.
Am 15.01.2020 fand ein Gespräch mit dem neuen Direktor des Hotels Luitpoldpark statt. Mit Schreiben vom 16.01.2020 wurde dazu folgende Stellungnahme eingereicht:
„[…]
Zusammenfassung:
Die Stadt plant den Bürgersteig Bahnhofstrasse Südseite (Hotelseite Luitpoldpark) auf 3,83 zu verbreitern. Damit entfällt die Parkbucht über die Gesamte Länge der HLF Hotel Luitpoldpark Betreuungs- und Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft mbH. Der Bürgersteig soll zur Straße hin abgeschrägt werden, so dass Busse (zwei Stück) und /oder PKWs zum Be- und Entladen für mind. 30 Minuten dort anhalten können. Diese Be- und Entladezone soll über eine Verkehrsregelung genehmigt werden. Ab Hoteleingang bis zum Luitpold-Kreisverkehr entfällt die Parkzone gänzlich. Der Bürgersteig soll dort auf eine Breite von 3,19 erweitert werden.
Fakten:
Nach dem Baurecht muss ein Bürgersteig bei Neubauten 2,20m betragen. Der Bürgersteig Nordseite beträgt heute 3,19m, ab Restaurant Intime 2,57m. Der Bürgersteig auf der Südseite der Bahnhofstrasse beträgt heute schon ab Hoteleingang 2,22m plus Parkbucht 2,15 =4,37, was ausreichend ist, da die Fußgänger zur Altstadt ohne hin nur über die Nordseite kommen. Der Bürgersteig ab Garagenzufahrt bis Hoteleingang beträgt 1,80m plus 2,17 Parkbucht = 3,97m – Hier ist die geplante Maßnahme mit der Abschrägung auf eine Gesamtbreite von 4,35 m nötig 2,20 +2,15. Der Zugang zum NETTO-Markt bleibt erhalten. Fahrradwege sind grundsätzlich nicht möglich. Eine Einbahnregelung für die Bahnhofstrasse und damit der Umleitung über die Augsburgerstrasse wird nicht in Erwägung gezogen.
Zu klären:
Die Eigentümerin Zertius Grundbesitz GmbH muss die Besitzverhältnisse (Grundstücksgrenzen) klären und schriftlich dieser Maßnahme zustimmen.
Aus meiner Sicht, ist die Verbreiterung des Bürgersteiges über die gesamte Länge auf 3,83m und damit der Wegfall der Parkbuchten keine Verbesserung des Verkehrsflusses. Durch die Genehmigung der Be- und Entladezone entsteht weiterhin ein Konflikt zwischen den Fußgängern und den haltenden Fahrzeugen. Eine Zustimmung kann nur empfohlen werden, wenn die Vorfahrt und Haltemöglichkeit für Hotelgäste und Busse garantiert ist und der Bürgersteig Süd-Seite ab Hoteleingang bis Luitpold-Kreisverkehr auf max. 2,20 m angepasst wird.
Ein Antrag im Stadtrat kann erst nach Zustimmung der Eigentümerin erfolgen.“
Abwägungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt diese nachträgliche Stellungnahme zur Kenntnis. Es wird festgestellt, dass ein darüber hinaus gehender Antrag nicht mehr eingegangen ist. Gemäß dem beigefügten Planungsvorschlag soll ein Be- und Entladebereich für Busse und ein kurzzeitiger Haltebereich für PKW geschaffen werden. Mit der Beschränkung auf kurze Zeiträume lässt sich der angesprochene Konflikt minimieren. Näheres ist in einer verkehrsrechtlichen Anordnung zu regeln; im Bebauungsplan ist dies nicht möglich. Entsprechendes gilt für bauliche Details, die in der späteren Ausbauplanung zu regeln sind. Der Bebauungsplan setzt nur den Rahmen fest.
Zum Anwesen Kemptener Straße 6 lag ein Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten vor. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss dazu am 04.02.2020 in öffentlicher Sitzung:
„Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten samt Befreiungen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Baugestaltungssatzung einzuhalten ist und die Fenster somit mit Kreuzsprossen zu versehen sind. Bezüglich der Geschossigkeit wird eine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen um eine Änderung der Geschossigkeit im Bebauungsplan für dieses Grundstück zu veranlassen.“
Abwägungsvorschlag:
Diese Anpassung wird im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans berücksichtigt. Auf die diesbezüglich angepasste Planzeichnung wird verwiesen.
Zu den weiter am 17.12.2019 erörterten Fragen wird ebenfalls auf den Bebauungsplanentwurf bzw. die Präsentation zur Fraktionsbeiratssitzung vom 18.06.2020 verwiesen.
Nächste Schritte wären sodann:
- Erneute Behandlung im Gremium nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Beratung und Abwägung am 17.12.2019 mit Behandlung der nachträglichen Stellungnahme des Hotels Luitpoldpark und Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 04.02.2020.
- Billigung des insoweit überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf dieser Basis.