Neuerlass der Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat im Jahr 2017 die Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben (Verordnung vom 30. Mai 2017) erlassen. Grundlage dieser Verordnung ist Art. 16 Abs. 1 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Danach können Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit eine Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen. In dieser Verordnung kann insbesondere bestimmt werden, dass das Füttern von verwilderten Tauben verboten ist und die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter Maßnahmen der Gemeinde oder deren Beauftragten zur Beseitigung der Nistplätze und Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden haben.

Gegen diese Verordnung der Stadt Füssen haben sich drei Füssener Bürger, die sich als „Taubenforum Füssen“ bezeichnen gewandt und die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung in Frage gestellt.

Dazu haben wir das Landratsamt Ostallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Füssen um entsprechende Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Auf das beiliegende Schreiben des Landratsamts vom 23. Dezember 2019 wird verwiesen. Im Ergebnis stellt das Landratsamt zusammenfassend fest, dass „das Fütterungsverbot bzw. die Verordnung, sowie sie sich auf verwilderte (Haus-)tauben bezieht, rechtmäßig ist. Es besteht insoweit keinerlei Veranlassung im Vorgriff auf eine vage angedeutete „Grundsatzentscheidung“, die von einer Berliner Stiftung angestrengt wird, irgendwie zu reagieren. Das gilt auch, für die angedrohten „rechtlichen Schritte“ durch das Taubenforum.“

Allerdings weist das Landratsamt darauf hin, dass sich die Verordnung nicht nur auf verwilderte Tauben, sondern auch auf Wildtauben bezieht und damit über den Anwendungsbereich von Art. 16 LStVG hinaus geht. Dazu wird angeregt, die Verordnung entsprechend zu ändern.

Mit dem beiliegenden Vorschlag zum Neuerlass der Verordnung kommt die Stadt dieser Anregung nach. Der damalige Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss hat schon in der Sitzung am 21. Januar 2020 dem Stadtrat den Erlass dieser Verordnung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderter Haustauben und Wildtauben. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich führt aus, ein Fütterungsverbot werde nicht auf Dauer weiter helfen. Besser  wäre die Vermehrung zu stoppen. Außerdem könnte ein Taubenhaus gebaut werden. Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagte zu, sich dem Thema anzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderter Haustauben und Wildtauben. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 10:14 Uhr