Verkehrsregelung im Bereich des Schulzentrums Augusten-, Feistle-, Bürgermeister-Wallner-Straße, Taxisweg, Dr.-Enzinger-Straße, Augsburger Straße im Zuge der Planung Sanierung Grund- und Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 09.06.2020 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Gem. Beschlusses des Stadtrates v. 28.01.2020 soll das zukünftig geplante Verkehrskonzept im Schulbereich soweit möglich bereits vorab umgesetzt werden.

Die Thematik ist jedoch sehr komplex und steht, wie im Stadtrat am 28.01.2020 bereits betont unter dem Aspekt „Zusammenlegung der beiden Schuleingänge auf die Nordseite des Schulkomplexes im Taxisweg“.
Ferner hängt die endgültige Umsetzung des Verkehrskonzeptes auch von straßenbaulichen (z.B. niveaugleicher Straßenausbau) sowie bautechnischen (z.B. Tiefgarage) Planungen ab, weshalb es einer sorgfältigen Abwägung bedarf, welche Maßnahmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt wirklich umgesetzt werden können.

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Bereits zur Umsetzung kam:

In der Augsburger Straße wurde im Oktober 2019 im Zuge der Planungen Umbau Grund-/Mittelschule eine provisorische Bushaltestelle mit dem Zusatz 06-08 h auf Höhe Einmündung Taxisweg eingerichtet.

Der Ablauf wurde täglich durch PI Füssen, Stadt Füssen sowie an einem Tag durch Vertreter des Staatlichen Bauamtes, der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes sowie RVA/RBO zwischen 07.15 und 08 h beobachtet.

Es kam an allen fünf Tagen zu keinerlei Verkehrsbehinderungen durch die,-  auf der Fahrbahn anhaltenden Busse.
Dies war nicht unbedingt zu erwarten, weshalb eine diesbzgl. Nachfrage im Stadtrat am 28.01.2019 durchaus nachvollziehbar war.
Die Länge der ausgewiesenen Bushaltestelle zeigte sich hingegen als ausreichend, da nie mehr als zwei Busse halten, eine Erweiterung -wie ebenfalls in dieser StR-Sitzung vorgeschlagen- ist deshalb nicht notwendig.

Durch die, in diesem morgendlichen Zeitraum praktisch ständig aktivierten Bedarfsampeln beim Best Western Hotel und im Bereich der Einmündungen Säuling-/Dr.-Enzinger-Straße integrierte sich die, zwischen diesen beiden LZA (Lichtzeichenanlagen) liegende Bushaltestelle reibungslos und ohne sichtbare damit verbundene verkehrliche Nachteile.

Das Aussteigen der Schüler funktionierte reibungslos und dauert max. eine Minute.
Die Schüler stiegen vom Bus auf die Fläche zwischen Fahrbahn und Radweg aus.
Hier gilt es die Schüler noch etwas auf den Radweg zu sensibilisieren, zeitgleich vorbeifahrende Radfahrer nahmen jedoch entsprechend Rücksicht auf die neue Situation.
Die Schüler verteilten sich dann überwiegend direkt in den Taxisweg bzw. in Richtung Norden, Dr.-Enzinger-Straße-Gymnasium bzw. nach Süden zur Mittelschule.

Die meist sieben Busse im Zeitraum 07.30-07.45 Uhr fuhren bis auf einen somit nicht mehr in die Bürgermeister-Wallner-Straße sondern weiter stadteinwärts, Schwangau bzw. Hohenschwangau.

Zu beobachten war, dass auch einige Eltern den Seitenstreifen an der Augsburger Straße zum Aussteigen lassen nutzten, dies wurde sicher aber auch schon vorher praktiziert und entlastet auch den direkten Schulbereich.

Erfreulich war die große Zahl an Schülern, die sich bei jeweils trockener Witterung zu Fuß, per Fahrrad oder Roller auf dem Schulweg unterwegs waren.

Lt. Polizei, welche zeitgleich zusätzlich im Bereich Grundschule unterwegs war wirkte sich die Entzerrung mit dieser Bushaltestelle positiv auf das ansonsten um einiges stärker belastete Umfeld vor Grund-/Mittelschule aus.

Aufgrund der positiven Erfahrungen dieser einwöchigen Probephase ordnete die untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes die Schulbushaltestelle in der Zeit von 06-08 h an.
Diese wurde mit Aufstellung der Beschilderung am 16. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.

Eine in der Stadtratssitzung am 28.01.2020 vorgeschlagene Einrichtung einer „Kiss & Run Zone“ auch in der Augsburger Straße erscheint aufgrund der während der einwöchigen Probephase der provisorischen Bushaltestelle in der Augsburger Straße und den damit gemachten Beobachtungen zumindest vorerst nicht notwendig, da die Eltern immer eine Parklücke fanden oder kurz auf private Grundstückshöfe neben dem Geh-/Radweg fuhren, die Schüler aussteigen ließen und sofort wieder abfuhren.

Ob eine vorgezogene Verkehrsreglung mit „Kiss & Run Zone“ für Eltern, welche ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen in der Bürgermeister-Wallner-Straße bereits jetzt umgesetzt werden soll ist zu entscheiden, zumal ein solches Angebot/Regelung in der Sitzung des Stadtrates aufgrund zusätzlichen Verkehrs in der Bürgermeister-Wallner-Straße bzw. in deren weiteren Verlauf auch in Frage gestellt wurde.
Die vorgesehene Kurzhaltezone(bucht) mit 8 Stellplätzen könnte vor der baulichen Umsetzung allenfalls durch Markierung von Pkw-Stellplätzen incl. Beschilderung erfolgen.
Dies würde jedoch ein Haltverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite erfordern, was
wiederum zu Lasten der dort parkenden Lehrkräfte bzw. Besuchern von Anwohnern führen.

Wie nicht nur während der Aktion „Fit zu Fuß“ zu beobachten, wird die Parkbucht auf der Ostseite der Augustenstraße vor der Einmündung Dr.-Samer-Straße bereits jetzt von mehreren Eltern genutzt um Schüler dort aussteigen zu und die restlichen Meter zur Schule zu Fuß gehen zu lassen.
Dies beinhaltet den Vorteil, dass die Eltern entweder über die Dr.-Samer- oder Rupprechtstraße wieder abfahren und somit das unmittelbare Schulumfeld auch nicht belasten.

Einer gesonderten Verkehrsregelung bedarf es hierfür aus Sicht der örtlichen Verkehrsbehörde nicht.

An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass der Parkplatz des Alpenkinos in privater Hand liegt und jegliche Haftungsansprüche auf diesem Parkplatz bzgl. Schneeräumung etc. vom Eigentümer abgelehnt werden.
Die Stadt Füssen kann deshalb ausdrücklich nicht auf diesen, zweifellos schulnah gelegenen, jedoch privaten Parkplatz verweisen.

Der Abschnitt der nördlichen Augustenstraße zwischen Einmündung Bürgermeister-Wallner-Straße und Hilteboldstraße incl. dieser, als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen ist mit Straßenumbaumaßnahmen verbunden.
Da hier noch kein niveaugleicher Um-/Ausbau erfolgt ist, sind somit die Voraussetzungen zur Ausweisung eines zukünftigen verkehrsberuhigten Bereichs noch nicht gegeben und kann deshalb nicht vorab erfolgen.
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Die Feistlestraße soll ab Einmündung Hilteboldstraße bzw. ab Parkplätzen Erich-Kästner Schule als Bussonderfahrstreifen ausgewiesen werden.
Dies bedeutet, anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen.
Diese Regelung ist von beiden Seiten durch Verkehrszeichen 245 anzuzeigen und sollte gem. StR-Sitzung v. 28.01.2020 zeitlich begrenzt (7-16 h) werden.
Natürlich sollten jedoch Radfahrer diese dann als Bussonderfahrstreifen ausgewiesene Feistlestraße weiterhin benutzen können und somit stellt sich die Frage welcher Verkehrsart Priorität gegeben wird, da die Feistlestraße zudem als Fahrradstraße ausgewiesen ist.
Innerhalb dieses Bereichs liegen zudem die Lehrerparkplätze auf der Nordseite der Grundschule sowie derzeit noch im Taxisweg, diese sind mangels Alternativen auch dringend notwendig und erst mit dem zukünftigen Bau der Tiefgarage und Ausweisung des Taxisweg als Fußweg entbehrlich.
Die Anfahrbarkeit müsste zumindest durch ein Zusatzzeichen z.B. „Lehrkräfte bis Parkplatz Schule frei“ geregelt werden.

Für die Verkehrsteilnehmer stellt Tempo 30 Zone/Fahrradstraße/Bus-Sonderstreifen eine völlig unklare Regelung dar, deshalb sollte die ohnehin sehr umstrittene Fahrradstraße in diesem Zusammenhang überdacht werden, zumal der damalige Hintergrund, Radfahrern von Nord- nach West eine durchgehende Verbindung anzubieten schon aufgrund der Tatsache des Ausschlusses der Dr.-Enzinger-Straße als durchgehende Verbindung im Widerspruch steht.
Außerdem wurde eine Fahrradstraße von der Regierung von Schwaben innerhalb einer bestehenden Tempo 30 Zone abgelehnt und auch seitens der Polizei nicht zur Schulwegsicherheit geeignet beurteilt.

Nachdem von Norden entlang der Augsburger Straße ein begleitender Geh-/Radweg bis zur Dr.-Samer-Straße führt, erschiene eine direkte Führung des Radverkehrs von dort in Richtung Westen (Bräuhaus-Ziegelangerwerweg-Mariahilfer Straße) u.U sinnvoller.
Ob die Verbindung für Radfahrer dann ausschließlich durch die bestehende Tempo 30 Zone
oder ggf. durch eine (u.U. auch vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße) ab Radweg Ende Augsburger Straße/Dr.-Samer-Straße bis Bräuhaus geführt werden soll, ist zu entscheiden.
Mehrere Varianten sind denkbar, doch sollten diese für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, eindeutig und vor allem sicher sein.

Mit dem neuen Bussonderfahrstreifen (+Zusatz „Radfahrer frei“) innerhalb der weiterhin Tempo 30 Zone Feistlestraße wäre die Aufhebung der Fahrradstraße der logische Schritt und somit deutliche Regelung für die Verkehrsteilnehmer.

Die Verkehrsregelung im Taxisweg, in welchem zukünftig der gemeinsame Schulhaupteingang liegen wird, sollte bis dahin noch in der jetzigen Form (Geh-/Radweg) mit den Zusätzen für Lehrer zu deren Parkplätzen von der Feistlestraße bzw. für die Anwohner von der Augsburger Straße belassen werden.

Zukünftig ist der Taxisweg dann als Fußweg vorgesehen.

Die vom Planungsbüro enthaltene Sackgassenausweisung an der Dr.-Enzinger-Straße/Höhe Einmündung Zollernstraße sollte durch einen Zusatz (100 m, sowie 7-16 h) ergänzt werden.

Die örtliche Verkehrsbehörde gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der dadurch zu erwartende Wendeverkehr im Bereich der Tiefgarage „Wohnen im Park“ bzw. Parkplatz Erich-Kästner-Schule/Privatparkplatz evtl. Beschwerden von Anwohnern hervorrufen kann, zumal das verbotene Befahren des Bundessonderstreifens Feistlestraße (7-16 h) ohne Kontrollen -zumindest in der Anfangsphase dieser Regelung- auf wenig Akzeptanz stoßen könnte.
Auch dürfte die Zollernstraße vermehrt durch Ausweichverkehr bedingt durch die Sackgasse im weiteren Verlauf Dr.-Enzinger-Straße belastet werden, was im Zusammenhang mit Gegenverkehr zu Konflikten führen kann, da die Westseite vormittags i.d.R. -ausgenommen in den Ferien- durchgehend beparkt wird.

Nachdem eine große Diskussion im Gremium folgte wie am besten der Verkehr künftig geleitet werden kann um den Weg für die Kinder sicherer zu bekommen, an welcher Stelle ein Halteverbot am sinnvollsten erscheint, wie eine Verlagerung des Verkehrs über die Hilteboldstraße bei den Anwohner ankommen würde und vieles mehr entschied der Vorsitzende Maximilian Eichstetter, das Thema für heute sein zu lassen und diesen Punkt nochmals zu behandeln, sobald das Verkehrskonzept, das Ende Juni erwartet wird, vorliegt.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und fasst keinen Beschluss. Es wird auf das Verkehrskonzept gewartet, dass Ende Juni erwartet wird.  

Datenstand vom 02.07.2020 10:15 Uhr