Antrag zum Betrieb einer E-Bike-Rikscha


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 09.06.2020 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag für den Betrieb einer E-Bike-Rikscha ab Bahnhof Füssen vor. Als möglicher Standplatz für die Rikscha könnte sich derzeit der Platz neben dem Eingang in den Fußweg zum von-Freyberg-Park vor den Taxenstandplätzen anbieten.

In mehreren Städten bestehen Rikscha bzw. E-Bike-Rikschas, größere Metropolen bieten diverse Touren an und bilden Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen. Der Antrag bezieht sich zunächst auf eine E-Bike-Rikscha.

Damit könnte dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel als zusätzliches Beförderungsangebot bzw. Attraktion entsprechende Fahrten zwischen Füssen-Schwangau-Hohenschwangau, ggf. auch Sondertouren anbieten.
Mit der Förderung der Elektromobilität sowie des Radverkehrs wären zwei positive Kriterien für ein solches Angebot gegeben.

Jedoch ist zu beachten und damit zu den negativen Begleiterscheinungen: Mit dem Rikscha-Betrieb wird ein Gewerbe angemeldet, ein zusätzliches Gefährt verkehrt vermutlich regelmäßig auf den ohnehin meist überlasteten Radwegen zwischen Hohenschwangau-Schwangau und Füssen.

Die Geschwindigkeit dürfte zum einen relativ hoch sein, da der Betreiber ein Gewerbe betreibt und versuchen wird, möglichst viele Fahrten pro Tag zu absolvieren.
Die Gefährdung des übrigen Radverkehrs/Kinder/Fußgänger dürfte somit relativ hoch sein.
Ein noch größeres Problem tut sich auf, wenn die Rikscha nicht auf dem Radweg fährt, da nicht vorgeschrieben, sondern auf der noch mehr belasteten Bundes- bzw. Staatsstraße nach Hohenschwangau.
Die zuständigen Behörden haben deshalb bereits Bedenken in Bezug auf mögliche Unfälle durch die Rikscha geäußert, sollte die Fahrbahn benutzt werden, von weiteren Verkehrsbehinderungen ganz abgesehen.

Seitens des Landratsamtes wird vorgeschlagen, die Thematik mit den zuständigen bzw. betroffenen Beteiligten Staatliches Bauamt Kempten, Landratsamt Ostallgäu, Polizei, Gemeinde Schwangau und Stadt Füssen zunächst zu beraten.

Sollte die Stadt Füssen dem Antragsteller hier einen Standplatz erteilen, könnte dies zudem Bezugsfall für andere Gewerbetreibende sein, die dann ähnliches einfordern.

Im Diskussionsverlauf stellte sich heraus, dass der Großteil des Gremiums ebenfalls die E-Bike-Rikscha begrüßt. Es soll aber kein offizieller Standplatz zur Verfügung gestellt werden, sodass die Stadt Füssen in erste Linie nicht haftbar gemacht werden kann und auch weitere Anfragen sich nicht auf diesen Antrag berufen können und abgelehnt werden können. Weiter wird die Verwaltung beauftragt einen Gesprächstermin mit der Gemeinde Schwangau und weiteren betroffenen Behörden zu veranlassen .

Auf die Frage des Gremiums wie die E-Bike-Rikscha rechtlich einzustufen ist teilte Johannes Stoll von der Polizei Füssen dem Gremium noch mit, dass die E-Bike-Rikscha wie ein Fahrrad einzustufen ist und somit auch den Radweg zu benutzen hat.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt aus Sicherheitsgründen keinen öffentlichen Standort für eine E-Bike-Rikscha anzubieten, auch wenn die Idee prinzipiell begrüßt wird. Eine gemeinsame Gesprächsrunde mit Staatlichem Bauamt, Landratsamt, Polizei, Gemeinde Schwangau und Stadt Füssen zur Thematik wäre zu begrüßen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt aus Sicherheitsgründen keinen öffentlichen Standort für eine E-Bike-Rikscha anzubieten, auch wenn die Idee prinzipiell begrüßt wird. Eine gemeinsame Gesprächsrunde mit Staatlichem Bauamt, Landratsamt, Polizei, Gemeinde Schwangau und Stadt Füssen zur Thematik wäre zu begrüßen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.07.2020 10:15 Uhr