Neubau eines Milchviehstalles, sowie eines Altenteiler- / Betriebsleiterwohnhauses, Uferstraße 42, Fl.Nr. 247 und 236, Gemarkung Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Andreas Eggensberger berichtetet von dem Vorhaben und dass er als Freund der Familie von Anfang an in das Vorhaben involviert. Der Bauwerber möchte das Gebäude in seiner ursprünglichen Form wiedererrichten und ihm, bzw. der Familie ist an einer zügigen Bearbeitung gelegen damit die Familie besagtes Objekt möglichst bald bewohnen kann.
Herr Angeringer erläutert daraufhin den Antrag wie folgt: Der angekündigte Neubau liegt im Außenbereich. Als privilegiertes Vorhaben kann es dort grundsätzlich zugelassen werden. Eine nähere Beurteilung ist mangels entsprechender weiterer Unterlagen derzeit nicht möglich. Vorgabe des Landratsamtes war dabei aber auch die Einreichung zunächst nur der grundsätzlichen Fragestellung ohne weitere Pläne. Dies wird erfüllt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Hierbei wird vom abschließenden Nachweis der Privilegierung und der Sicherstellung der Erschließung ausgegangen. Andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund der Lage am Ortsrand ist auf eine gute äußerliche Gestaltung besonderer Wert zu legen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Hierbei wird vom abschließenden Nachweis der Privilegierung und der Sicherstellung der Erschließung ausgegangen. Andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund der Lage am Ortsrand ist auf eine gute äußerliche Gestaltung besonderer Wert zu legen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 09:16 Uhr