37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans W 70- Kemptener Straße; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt



Das Autohaus auf Grundstück Kemptener Straße 131, FlNr. 1747 benötigt Flächen zur Erweiterung. Die Erweiterung soll auf den nebenan liegenden Grundstücken FlNr. 1754 (Teilfläche) und FlNr. 1756 (Teilfläche) verwirklicht werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Füssen ist der Bereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans als Grundlage für einen aufzustellenden Bebauungsplan.

Lageplan

Das Gelände liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Nach einer ersten Einschätzung hält das Landratsamt Ostallgäu die Planung aus diesem Grund für nicht möglich (Gespräch am 09.07.2020). Hierzu ist anzumerken, dass bereits der bestehende Betriebsteil in das LSG hineinentwickelt wurde. Ein entsprechend großer Umfang an Ausgleichsflächen wurde notwendig.

Dr. Martin Metzger erklärt, dass in der Vergangeneit beschlossen wurde dieses Gebiet aufgrund seiner schlechten Bodenverfassung nicht mehr bebauen zu wollen und möchte hier eine Grenze ziehen ab welcher man sich in Zukunft bei erneuten Anfragen danach richten kann.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem im Lageplan dargestellten Umgriff. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet darzustellen.
  2. Mit dem Autohaus ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem u. a. die Übernahme aller projektbezogenen Kosten geregelt wird.
  3. Der Antragsteller ist auf die ablehnende Vorabeinschätzung des Landratsamtes Ostallgäu hinzuweisen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem im Lageplan dargestellten Umgriff. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet darzustellen.
  2. Mit dem Autohaus ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem u. a. die Übernahme aller projektbezogenen Kosten geregelt wird.
  3. Der Antragsteller ist auf die ablehnende Vorabeinschätzung des Landratsamtes Ostallgäu hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.08.2020 07:29 Uhr