Nachverdichtung Wohnungsbau Ponickaustraße 14-24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung ist eine Nachverdichtung in drei Bereichen der bestehenden Wohnliegenschaft nördlich der Allgäu-Kaserne durch je ein weiteres Wohngebäude geplant. Nach der Beschreibung sollen sie sich in ihrer städtebaulichen Setzung, ihrer Volumetrie in Baukörperlänge und Wandhöhe an der vorhandenen Siedlungsstruktur orientieren.

Jedes der drei neuen Gebäude soll 20 Wohnungen erhalten. Stellplätze für die drei Gebäude sollen unter anderem in einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden. Die fußläufige Entfernung liegt insoweit bei über 300 m.

Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich, d.h. innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Erschließung des Vorhabens wird gesichert sein.

Problematisch hinsichtlich des Einfügens ist die Zahl der geplanten Geschoße (4). Die umliegende Bebauung weist maximal drei (Wohn-)Geschoße zzgl. einem sogenannten Sockelgeschoß auf. Insoweit ist die Situation vergleichbar mit der jeweils viergeschoßigen Neubebauung in der Hohenstaufenstraße und der Hiebelerstraße/Ecke Kagerstraße. Dort war jeweils die Entwicklung über einen Bebauungsplan notwendig.

Dies wurde in einem Gespräch am 09.07.2020 beim Landratsamt Ostallgäu auch für den vorliegenden Fall bestätigt. Es genügt grundsätzlich ein einfacher Bebauungsplan, in dem jedenfalls die Geschoßigkeit geregelt wird. Eine bessere optische Einpassung kann durch ein Satteldach erreicht werden wenngleich sich dadurch die Gebäudehöhe noch etwas vergrößert.

Hinsichtlich des Stellplatznachweises wird eine Verbesserung der verfügbaren Anzahl in der Tiefgarage erforderlich. Dazu wird mitgeteilt, dass antragstellerseits auch eine Anpassung der Wohnungszahl an die Zahl der Stellplätze denkbar ist.

Weiter wird erläutert, dass das Errichten von Flachdächern nicht genehmigt werden sollte um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.    Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass es in seinem Sinn gewesen wäre wenn sich der Bauwerber in einem persönlichen Gespräch sich und das Vorhaben vorgestellt hätte und erwartet, dass dies nachzuholen ist. Nach kurzer Sammlung der wichtigsten Eckpunkte wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2020 07:29 Uhr