Tektur: Umbau zu drei Wohneinheiten, Verlegung der Küche etc, Drehergasse 11; Fl. Nr. 206, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet, dass der Bauantrag Gegenstand der Tektur des bereits genehmigten Vorhabens lt. Beschreibung ist: Die Änderung besteht in der Verlegung der Küche, um mehr Raum für die Zimmer zu erhalten. Der Sanitärbereich wurde ebenfalls leicht modifiziert (Ergebnis der Entkernungsarbeiten). Zusätzlich angedacht ist noch die Anbringung eines außenliegenden Vollwärmeschutzes mit 20 cm Stärke zzgl. 2 cm Putz.

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Altstadt.

Die Änderung innen ist bauplanungsrechtlich zulässig. Belange der städtischen Satzungen (Baugestaltung, Stellplätze) sind insoweit nicht betroffen. Der Erteilung des kommunalen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB und im Hinblick auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung steht nichts entgegen.
Bei der Anbringung eines außenliegenden Vollwärmeschutzes sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die Bewertung der Materialität. Außen ist satzungskonform Putz vorgesehen.
  2. Die Außengestaltung nach ihrem Erscheinungsbild, insbesondere der Beschaffenheit, Struktur und Farbe.
  3. Bei grundsätzlicher Zulassungsfähigkeit die Tiefe der Überbauung der Grundstücksgrenze zum städtischen Straßengrundstück (Dienstbarkeit; Klärung der damit verbundenen Entschädigung)
  4. In Verbindung mit der Tiefe der Überbauung die Bewertung des Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum und die Reduzierung der einfachen und sicheren Benutzbarkeit (Fußgänger, Fahrzeugbegegnungsverkehr, Rettungseinsätze usw.).
  5. Ausschluss von Ersatzansprüchen gegenüber der Stadt bei evtl. Schäden durch den öffentlichen Verkehr

1) und 2) richtet sich bei der Beurteilung der Stadt Füssen nach der städtischen Baugestaltungs-satzung. Deren Vorgaben sind grundsätzlich einzuhalten. Die Oberfläche ist verputzt geplant und mit einem abgestimmten Farbton zu versehen. Da das außen sichtbare Material lt. Satzung dem herkömmlichen Material entsprechen muss ist die Struktur der verputzten Oberfläche noch im Detail abzustimmen bzw. vom LRA per Auflage zu regeln.

Zu 3) und 4) liegen Stellungnahmen der entsprechenden Fachstellen vor.

Eine Dienstbarkeit wird seitens der Finanzverwaltung im Hinblick auf die geringe Fläche nicht für geboten erachtet. Weitere entgegenstehende Belange bestehen nicht.  

Nach eingehender Beratung, bei denen der Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Anbringung eines Vollwärmeschutzes deutlich wird und ob dies in der Altstadt nicht einen Präzedenzfall auslösen könnte, den man eigentlich zu verhindern versuche, entschließt sich der Ausschuss zu folgendem Beschluss:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den im Inneren des Gebäudes geplanten Änderungen zu erteilen.
Für die Dämmung der Außenwände soll die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege eingeholt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den im Inneren des Gebäudes geplanten Änderungen zu erteilen.
Für die Dämmung der Außenwände soll die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2020 07:29 Uhr